Gesundheitsamt sieht klare Ursache
Reiserückkehrer lassen in fränkischem Landkreis die Inzidenz explodieren
24.8.2021, 17:26 UhrVor ein paar Monaten war der tägliche Inzidenzcheck noch eine der neue Selbstverständlichkeiten, an die man sich im Laufe der vergangenen zwei Jahre ärgerlicherweise gewöhnen musste. Die Entwicklungen hinauf und hinunter wurden ähnliche meinungsfroh kommentiert, wie der aktuelle Wetterbericht. Seit Beginn dieses Sommers allerdings war die Inzidenz dauerhaft so niedrig und fern jeder Grenzmarke, dass kein Mensch mehr sich für diese Zahl interessierte.
Das ist seit ein paar Tagen wieder anders. Der Landkreis kletterte seit einigen Tagen bedenklich nach oben und seit gestern hat er nun auch wieder mal einen Grenzwert gerissen. Und das gleich kräftig. Die Sieben-Tages-Inzidenz kletterte gestern auf den Wert von 43,3 Neuerkrankungen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
Auf Anfrage unserer Zeitung beim Weißenburger Landratsamt gibt es dafür auch einen klaren Grund: „Der Anstieg der Inzidenz ist bei über 90 Prozent der Fälle auf Reiserückkehrer, v.a. aus den Balkanstaaten zurückzuführen“, heißt es in einer schriftlichen Antwort des Landratsamts.
Bereits im vergangenen Jahr hatten Reiserückkehrer für einen deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen gesorgt. Eine Geschichte, die sich nun zu wiederholen scheint. Bei den restlichen zehn Prozent der Fällen seien die Infektionswege ungeklärt und nicht nachvollziehbar, so die Behörde.
3G im Innenbereich droht
Beide Entwicklungen machen wenig Hoffnung auf eine schnelle Entspannung. Denn zum einen werden auch in den nächsten Wochen noch zahlreiche Reiserückkehrer wieder nach Altmühlfranken zurückkehren. Zum anderen dürfte der neue Infektionseintrag auch für weitere Neufälle sorgen.
Die Entwicklung kommt zur Unzeit. Denn erst mit dem gestrigen Tag trat eine neue Regelung in Kraft, wonach Überschreiten der 35-er-Grenze bei der Inzidenz die sogenannte 3G-Regel im Innenbereich eingeführt wird. Das bedeutet, dass zu zahlreichen Angeboten in geschlossenen Räumen entweder eine Genesung, ein Impfung oder ein frischer Test erforderlich ist. Das gilt etwa für den Restaurantbesuch im Inneren, aber auch für den Friseur, Hallensport, das Übernachten in einem Hotel oder auch den Besuch von Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen.
Essen gehen nur mit Nachweis
Allerdings greift diese Verordnung erst, wenn ein Landkreis drei Tage in Folge die 35-er-Grenze überschritten hat. In Weißenburg-Gunzenhausen würde bei einer erneuten Überschreitung heute und am morgigen Donnerstag die Regelung ab Freitag gelten. Dann etwa wäre das Essen im Innenbereich einer Gaststätte nur noch Genesen, Geimpft oder Getestet möglich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
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