Hohe Summe veruntreut

Urteil gefallen: Geiselwind-Geschäftsführer kommt mit Bewährungsstrafe davon

dpa

Johannes Lenz

Nordbayern-Redaktion

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31.10.2023, 14:07 Uhr
Am Landgericht Würzburg wurde das Urteil im Falle des Geiselwind-Geschäftsführers gefällt (Symbolbild).

© IMAGO/Dirk Sattler Am Landgericht Würzburg wurde das Urteil im Falle des Geiselwind-Geschäftsführers gefällt (Symbolbild).

Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind in Unterfranken ist wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg habe den Mann am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, teilte ein Justizsprecher mit. Unter Berufung auf die Würzburger Staatsanwaltschaft berichtet "BR24", dass der 39-Jährige rund 374.000 Euro hinterzogen haben soll. Vor Gericht gestand er die Tat. Die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern muss er in monatlichen Raten zu 2.000 Euro zurückzahlen.

Der Geschäftsführer hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.

Saisonkräfte ausgenutzt

Außerdem war ihm vorgeworfen worden, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug. Nach Angaben von "BR24" beschäftigte der 39-Jährige Saisonkräfte aus Rumänien, die massiv ausgenutzt wurden: Sie mussten teilweise sieben Tage am Stück von acht Uhr morgens bis zehn Uhr abends durcharbeiten.

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