Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF: So kann man sich befreien lassen

20.5.2020, 15:21 Uhr
Der Rundfunkbeitrag soll die Versorgung der Bevölkerung mit einem qualitativ hochwertigen Fernseh- und Radioprogramm sicherstellen. Zahlen muss ihn seit 2013 erst einmal jeder Haushalt - egal ob der öffentlich rechtliche Rundfunk dort genutzt wird oder nicht. Aber es gibt Ausnahmen.
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Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag soll die Versorgung der Bevölkerung mit einem qualitativ hochwertigen Fernseh- und Radioprogramm sicherstellen. Zahlen muss ihn seit 2013 erst einmal jeder Haushalt - egal ob der öffentlich rechtliche Rundfunk dort genutzt wird oder nicht. Aber es gibt Ausnahmen. © Jens Kalaene

Schüler und Studenten, die BaföG erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, müssen den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen.
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Schüler und Studenten

Schüler und Studenten, die BaföG erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, müssen den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. © Waltraud Grubitzsch

Genauso davon befreit sind Auszubildende, die Berufsausbildungshilfe beziehen und von Zuhause ausgezogen sind
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Azubis

Genauso davon befreit sind Auszubildende, die Berufsausbildungshilfe beziehen und von Zuhause ausgezogen sind © Anestis Aslanidis

Auch Einkommensschwache können die Beitragspflicht umgehen. Wer weniger verdient als 441,50 Euro oder Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter bekommt, muss nicht zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn der der gesamte Haushalt als einkommensschwach gilt.
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Einkommensschwache

Auch Einkommensschwache können die Beitragspflicht umgehen. Wer weniger verdient als 441,50 Euro oder Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter bekommt, muss nicht zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn der der gesamte Haushalt als einkommensschwach gilt. © Daniel Reinhardt

Menschen mit einer Sehbehinderung, Blinde und Gehörlose haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ermäßigung. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich auf Antrag komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
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Menschen mit Behinderung

Menschen mit einer Sehbehinderung, Blinde und Gehörlose haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ermäßigung. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich auf Antrag komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Für eine Zweitwohnung muss kein zweiter Beitrag gezahlt werden, sofern beide Wohnungen auf die gleiche Person gemeldet sind.
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Zweiter Beitrag für die Zweitwohnung?

Für eine Zweitwohnung muss kein zweiter Beitrag gezahlt werden, sofern beide Wohnungen auf die gleiche Person gemeldet sind. © Günter Distler