In eigener Sache

Presserat rügt nordbayern.de für fehlende Anzeigen-Kennzeichnung

Alexander Aulila

Ressortleiter nordbayern.de

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17.10.2024, 16:22 Uhr
Der Presserat dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. (Symbolbild)

© IMAGO/Sascha Steinach/IMAGO/Steinach Der Presserat dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. (Symbolbild)

In einem nicht-redaktionellen Artikel haben wir am 13. Mai 2024 im Rahmen unserer Affiliate-Beiträge auf Mähroboter ohne Begrenzungskabel hingewiesen. Der Link führte zu Anzeigen für diverse Mähroboter. Der Beitrag war in Dachzeile und Überschrift nicht als Anzeige gekennzeichnet, erst im Artikel wurde klar, dass es sich dabei um eine Anzeige handelt.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex, der klaren Trennung von Redaktion und Werbung, festgestellt. Im konkreten Fall bestehe die Gefahr, dass die User der Ansicht seien, dass die Verlinkung zu einem redaktionellen Beitrag führt und erst nachdem sie den Link angeklickt haben, erkennen, dass er Bestandteil einer Anzeige sei.

Wir haben nach Eintreffen der Beschwerde reagiert und unseren gesamten Affiliate-Bereich auf den Prüfstand gestellt. Durch eine entsprechende Kennzeichnung wird nun auch schon vor Anklicken des Links klar, dass es sich hierbei um eine Anzeige handelt. Was es konkret mit Affiliate-Links auf nordbayern.de auf sich hat und wie wir versuchen, Transparenz zu schaffen, erfahren Sie hier.

Der Presserat dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse sein. Zu den Plenumsmitglieder gehört auch der Chefredakteur des Verlags Nürnberger Presse, Michael Husarek.

Der Pressekodex des Presserats, in dem auch die Trennung von Redaktion und Werbung verankert ist, schreibt die Veröffentlichung von Rügen vor: "Der Leser muss den Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung erfahren und informiert werden, welcher publizistische Grundsatz durch die Veröffentlichung verletzt wurde." Dieser Pflicht kommt nordbayern.de mit diesem Artikel nach.

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