Sickerwasser aufs Feld gekippt: Amt stoppt Landwirt

14.3.2015, 11:18 Uhr
Sickerwasser aufs Feld gekippt: Amt stoppt Landwirt

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Sickerwasser aufs Feld gekippt: Amt stoppt Landwirt

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Augenzeugen reagierten empört und beunruhigt. Sie beobachteten, wie auf Feldern eines landwirtschaftlichen Betriebs bei Gebenbach eine stinkende Flüssigkeit verspritzt wurde. Anlieger schätzen, dass bis zu 60 000 Liter hoch in die Luft gesprüht und auf den Äckern ausgebracht worden sind. Weil eine Wiese nach heftigem Regenfall bereits kein Nass mehr aufnehmen konnte, floss ein großer Teil des Sickerwassers in einen Graben, der in einen Bach mündet.

Nach Beschwerden von Bürgern beim Landratsamt ist die Ausbringung von Sickerwasser mittlerweile untersagt und eingestellt worden. Doch der Vorfall hat den SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl aus Schnaittenbach auf den Plan gerufen.

Beschwerden fruchteten

Wie sich herausgestellt hat, stammte das Sickerwasser aus dem Kompostwerk Laubberg der Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG in Hahnbach. Die Firma hatte das Wasser dem landwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung gestellt. Offenbar wurde jahrelang so verfahren.

Nach den Beschwerden der Anlieger — auch über Geruchsbelästigung — habe sich Veolia gegenüber dem Landratsamt sofort bereiterklärt, das Aufbringen des Niederschlagwassers auf landwirtschaftliche Flächen vorübergehend einzustellen, so Christine Hollederer, die Sprecherin des Amtes auf Anfrage der Nordbayerischen Nachrichten. Derzeit werde das Nass zu einer Kläranlage gebracht. „Die weitere Vorgehensweise wird durch das Amt geprüft und in Gesprächen mit Veolia geklärt“, sagt Hollederer.

Darüber hinaus wird momentan die Düngeverordnung novelliert. Deren Vorgaben werden nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens beim Ausbringen von Sickerwasser künftig zu berücksichtigen sein.

Auch wenn die Entsorgung nun über eine leistungsfähige kommunale Kläranlage erfolgt: Sozialdemokrat Strobl zeigt sich „schon verwundert“, dass das Ausbringen vorher „überhaupt erlaubt und nicht verhindert wurde“. Man hätte von Anfang an dafür sorgen müssen, dass die Entsorgung des Sickerwassers über kommunale Kläranlagen erfolgt.

Strobl hat auch beim Wasserwirtschaftsamt nachgefragt. Bis 15. Februar gilt ein Ausbringeverbot für Gülle. Unabhängig davon dürften Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff und Phosphat auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.

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