Schuldig in 128 Fällen
Gefängnis für Fußballberater aus Nürnberg: Lernte seine Opfer über 1. FCN kennenlernen
09.02.2025, 21:00 UhrIm Profifußball fließt Geld. Eine gewaltige Menge Geld. Utopische Gehälter der Top-Stars machen immer wieder von sich reden. So beläuft sich Kylian Mbappés Jahresgehalt laut "footystats.org" auf sage und schreibe 30,8 Millionen Euro. Und selbst in der zweiten deutschen Bundesliga liegt der Durchschnittsverdienst bei 308.350 Euro. So viel Geld zieht zwangsläufig Aufmerksamkeit auf sich. Und nicht immer die Art, die man sich wünscht. Nun wurde bekannt: Ein Nürnberger Anlageberater hat Geld von Profifußballern in Millionenhöhe veruntreut. Auch der 1. FC Nürnberg spielt dabei eine Rolle.
In 128 Fällen für schuldig gesprochen
Der Mann muss nun viereinhalb Jahre in Haft, urteilte das Landgericht in Nürnberg. Dieses habe den 56-Jährigen in 128 Fällen für schuldig gesprochen, sagte Justizsprecherin Tina Haase. Der Angeklagte habe die Taten vor Gericht gestanden. Zuvor habe es eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten gegeben.
Der Vermögensberater hatte demnach zwischen August 2017 und September 2021 insgesamt 1,175 Millionen Euro veruntreut. Der Mann war seit 2007 als privater Vermögensberater tätig und hatte über den Fußballverein 1. FC Nürnberg die drei Geschädigten - zwei Profifußballer sowie einen ehemaligen Profi und Trainer - kennengelernt. Alle Taten vor 2017 sind nach Angaben von Haase jedoch verjährt. Der Schaden dürfte also höher sein.
Dass es nicht gut lief, verschwieg der Berater
Vor Gericht verlas der Angeklagte laut Haase eine schriftliche Erklärung. Darin entschuldigte er sich für seine Taten. Demnach hatte er sich damals mit den Geschädigten angefreundet und Geld für diese angelegt. Irgendwann seien die Anlagegeschäfte jedoch in Schieflage geraten, erläuterte Haase. Statt die Geschädigten darüber zu informieren, habe er Geld zwischen verschiedenen Konten hin- und hergeschoben. Rund 440.000 Euro habe er zudem abgezweigt, um eigene Schulden zu begleichen.
Das Gericht ordnete nach Angaben der Sprecherin für diese Summe die Einziehung von Wertersatz an. Das heißt, wenn der Mann wieder zu Vermögen kommt, muss er diese Summe zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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