Einstweilige Verfügung
Sieg für DSV in Rechtestreit - Ski-Weltverband Fis zürnt
9.10.2024, 12:06 UhrIn wenigen Wochen geht es in diversen Wintersport-Disziplinen wieder um Siege, Podestplätze und Weltcup-Punkte. Abseits von Pisten, Loipen und Schanzen hat der Deutsche Skiverband (DSV) schon jetzt einen Erfolg verbucht - nämlich vor Gericht gegen den Weltverband Fis. Das Landgericht München I erließ auf DSV-Antrag eine einstweilige Verfügung, wonach die Fis einen Beschluss zur Einführung der Zentralvermarktung im Weltcup nicht wie geplant umsetzen darf (Az 37 O 7091/24).
Im DSV waren Erleichterung und Genugtuung nach dem Gerichtsspruch groß. Die Fis indes kündigte bereits Berufung an und sorgte mit einer ungewöhnlich aggressiven Pressemitteilung und Vorwürfen gegen das Gericht für Aufsehen.
Worum geht es in dem Fall?
Das Fis-Council hatte am 26. April beschlossen, künftig die Weltcups seiner Sportarten zentral zu vermarkten, also Werbe- und Medienrechte gebündelt zu verkaufen. Das ist eine Abkehr von der bisherigen Praxis, wonach jeder Verband über die internationalen Medienrechte bei den Events in seinem Land selbst entscheidet. Die Fis behauptet, mehr Einnahmen generieren zu können und neue Märkte zu erschließen, etwa in Asien, den USA oder Saudi-Arabien. Die Verbände aber wollen ihre Rechte und Einnahmemöglichkeiten nicht aufgeben. Neben dem DSV zog auch der Österreichische Skiverband (ÖSV) vor Gericht.
Warum kämpfen die Nationalverbände so energisch gegen den Fis-Beschluss?
Durch die Vermarktung der Weltcups im Ausland generieren die Verbände einen großen Teil ihrer jährlichen Einnahmen. Im DSV etwa macht dies rund ein Viertel des Gesamtetats aus. Damit werden nicht nur die Top-Events wie die Vierschanzentournee oder die Alpin-Höhepunkte in Kitzbühel oder Garmisch-Partenkirchen finanziert, sondern vor allem auch kleinere Disziplinen wie die Nordische Kombination und generell der Nachwuchs. "Es geht um unsere Existenzgrundlage", sagt DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach der dpa.
Wie urteilte nun das Landgericht München I in der Causa?
Zunächst stellte das Gericht klar, dass die Fis dem DSV dessen internationale Medienrechte nicht wegnehmen darf, um sie zentral zu vermarkten. Der Fis-Beschluss vom 26. April verstoße gegen europäisches Kartellrecht und stelle eine "unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung dar", hieß es. Das Gericht stellte fest, dass die Fis "ihre marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands" ausnutze.
Was reagiert der DSV auf den juristischen Erfolg?
"Wir haben das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen", sagte DSV-Vorstand Schwarzbach. Er hofft, mit der Fis zu einer Lösung in dem Zwist zu kommen. "Die Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben schon in den letzten Wochen und Monaten immer wieder betont, dass wir zu Gesprächen und Verhandlungen bereit sind. Wir hoffen, dass das Urteil zu einem gewissen Umdenken bei der FIS führt und wir die Kommunikation zwischen Weltverband und nationalen Verbänden partnerschaftlich und auf Augenhöhe fortsetzen können." Ein derartiger Streit - und es ist dies nicht der erste zwischen den Verbänden und der Fis unter dem umstrittenen Präsident Johan Eliasch - schadet vor allem dem Sport.
Und was sagt die Fis?
Sie zürnt. Möglicherweise überrumpelt von dem deutlichen Verdikt des Gerichts kündigte der Weltverband umgehend rechtliche Schritte an - er kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung einlegen. "Die Fis wird Rechtsmittel einlegen gegen die Entscheidung, die gänzlich falsch ist", hieß es in einer außergewöhnlich aggressiven Pressemitteilung. In dieser schimpfte die Fis über ein "inakzeptables und unprofessionelles" Vorgehen des Gerichts bei dessen Pressemitteilung zum Urteil, die "irreführend" gewesen sei. Die Fis unterstrich, dass die Entscheidung nur den DSV betreffe und nicht auf andere Nationalverbände übertragbar sei. Das hatte das Gericht in seiner Pressemeldung allerdings auch nicht explizit behauptet.
Aber könnte das Urteil doch über Deutschland hinaus Folgen haben?
Das ist denkbar. Auch der ÖSV hatte geklagt, dort soll Ende November verhandelt werden. Es ist zu erwarten, dass die dortigen Richterinnen und Richter die Entscheidung ihrer bayerischen Kollegen mitbekommen haben. Auch wenn das Münchner Urteil nur für den DSV gelten sollte, kann es als Fingerzeig über die Landesgrenzen hinweg interpretiert werden. Genau dies dürfte bei der Fis auch für Unruhe sorgen und Hintergrund sein der aggressiven Pressemitteilung.