Urteil: Randalierer im Stadion haften für DFB-Strafen
22.9.2016, 15:40 UhrFußballvereine können künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die randalierenden Fans weiterreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. Geklagt hatte der 1. FC Köln. Der Verein wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Strafe von 50.000 Euro belegt und musste weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Für die anderen Profiklubs ein wegweisendes Urteil im Kampf um die Sicherheit in den Stadien.
Was bringt das Urteil den Klubs?
Die Vereine können jetzt zwar grundsätzlich Krawallmacher haftbar machen. Dazu müssen sie die Täter – in Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften und mit Hilfe von Videomaterial – aber erst mal ermitteln. Die Täter haben viele Tricks, um nicht enttarnt zu werden: Sie sind meist vermummt, verstecken sich schon mal hinter Choreographien, wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.
Welche Vereine fielen in der Vergangenheit besonders negativ auf?
Spitzenreiter bei Geldstrafen für Fanvergehen in der abgelaufenen Saison 2015/2016 waren der VfL Wolfsburg mit 102.000 Euro, Eintracht Frankfurt (95.000) und der Hamburger SV (74.000). In der 2. Liga mussten Eintracht Braunschweig (56.000) und Fortuna Düsseldorf (55.000) am meisten bezahlen. Als Wiederholungstäter im Oberhaus gilt Eintracht Frankfurt. Die Hessen waren erst im Juli zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro und einem Teilausschluss der Zuschauer verurteilt worden. Beim Pokalspiel im August in Magdeburg hatte es erneut Randale gegeben, das Urteil steht hier aber noch aus.
Ist das nur ein Problem der Profiklubs?
Nein, auch die als problematisch geltenden Ost-Vereine in der 3. Liga wurden 2015/2016 bestraft: Der 1. FC Magdeburg mit insgesamt 48.000 Euro, Hansa Rostock mit 46.000 Euro und der Hallesche FC mit 32.500 Euro.
Wird der DFB seine Praxis beim Verhängen von Geldstrafen nach dem BGH-Urteil ändern?
Wohl kaum, weil der DFB bereits bisher bei der Verhängung des Strafmaßes darauf achtet, wie intensiv der betroffene Verein die Täterermittlung betreibt. Dies kann strafmildernd wirken. Zudem macht das Sportgericht den Klubs immer wieder mehr Gewaltprävention und Fanarbeit zur Auflage. Ein Teil der Geldstrafen wird auch in diesen Bereich gesteckt.
Kann die Weitergabe von Geldstrafen die Abschreckung erhöhen?
Das ist ein Hauptgrund, warum die Vereine die Täter zur Kasse bitten wollen – und erfolgreiche Fälle oft auch veröffentlichen: Eine fünfstellige Summe trifft eine Privatperson aus dem Fanlager natürlich sehr viel härter als einen Profiverein – wenn diese der überführte Täter überhaupt bezahlen kann.
Welche Erfahrungen gibt es bereits damit?
Hannover 96 hat schon mehrfach versucht, Geldstrafen für das Fehlverhalten von Fans zurückzuholen. Teilweise mit Erfolg. Beim Europa-League-Spiel in Kopenhagen hatte im November 2011 ein 96-Anhänger Pyrofackeln entzündet, ein anderer war als Flitzer auffällig geworden. Die UEFA verhängte eine Strafe von 15.000 Euro gegen den damaligen Bundesligisten, der Klub erhielt vor Gericht einmal 6.000 Euro und einmal 2.500 Euro von den Fans zurück. 2014 sorgte eine schwere Böller-Attacke beim Match in Wolfsburg für Aufsehen. Hannover wurde zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verdonnert und verklagte den Chinaböller-Werfer auf 20.000 Euro Schadenersatz.
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