Übergangsfrist für Entfernen
Stadt Erlangen warnt: Bordsteinrampen sind nicht erlaubt
18.02.2022, 13:29 Uhr
Die Stadt Erlangen weist darauf hin, dass privat ausgebrachte Bordsteinrampen auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht erlaubt sind und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. "Die Straßenbegeher des Tiefbauamts führen regelmäßig Straßenkontrollen durch. Dabei sehen sie immer wieder Anrampungen unterschiedlichster Art. Die häufigste Art sind Hartgummirampen, aber auch Kanthölzer oder Betonkeile werden immer wieder vorgefunden", sagt Thomas Rottmann, Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Derzeit seien der Stadt etwa ein Dutzend Stellen bekannt.

Solche Rampen sollen Fahrzeugen die Auffahrt auf Gehwege beispielsweise bei Garageneinfahrten erleichtern. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, seien sie jedoch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit anderer Teilnehmer und verhinderten das Abfließen von Regen- bzw. Schmelzwasser. Rottmann zum Hinweis der Stadt: "Es handelt sich um eine vorbeugende Maßnahme. Einen aktuellen Anlass wie beispielsweise einen Unfall gibt es Gott sei Dank nicht. Wir hoffen, dass dies so bleibt und unser Hinweis dazu führt, dass die Rampen von den Nutzern freiwillig entfernt werden."
Rampe kann abgeholt werden
In einer Übergangsfrist - die Stadt hat nicht mitgeteilt, wie lange sie dauert - würden die Eigentümer per Postwurfsendungen auf den Verstoß hingewiesen und aufgefordert, die Rampen zu beseitigen. Sollte keine Reaktion erfolgen, werde das Tiefbauamt sie entfernen. Sie können vom Eigentümer beim Tiefbauamt der Stadt (Telefon 09131-86-2394; E-Mail tiefbauamt@stadt.erlangen.de) abgeholt werden.
Rottmann glaubt nicht, dass die Verursacher leicht zu finden sein werden. "Vor Ort wird in den seltensten Fällen die Auffahrrampe einem konkreten Bewohner zuzuordnen sein", sagt er. Die Stadt baue darauf, dass die Rampen nun durch die verantwortlichen Bürger entfernt werden und sie somit erst gar nicht sanktionieren muss.
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