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Millionen Menschen in Deutschland betroffen: Neue 10-Sekunden-Regel - auch Ihre Bank stellt nun um

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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28.02.2025, 11:12 Uhr
Kennen Sie schon die 10-Sekunden-Regel Ihrer Bank? (Symbolbild)

© IMAGO / Herrmann Agenturfotograf Kennen Sie schon die 10-Sekunden-Regel Ihrer Bank? (Symbolbild)

Sie gehören mittlerweile zu unserem Leben wie das Zähneputzen am Morgen oder der Sonnenuntergang am Abend: Bankgeschäfte, die online getätigt werden.

Um das bargeldlose Bezahlen noch einfacher und vor allem schneller gestalten zu können, wurde Anfang des Jahres 2025 nun diese Neuerung eingeführt – die Rede ist von der sogenannten 10-Sekunden-Regel. Diese besagt, dass innerhalb dieser Zeitspanne das Geld von einem zum anderen Konto überwiesen werden muss.

Wohl bekannter ist das Ganze unter dem Namen "Echtzeit-Überweisung". Während diese Variante noch nicht überall eingeführt wurde, sollen und müssen die Banken nun nachziehen. So soll es in der Zukunft der normale Weg sein, Geld innerhalb der EU sekundenschnell zu transferieren.

Ebenfalls eine wichtige Regelung hierbei: Extra-Gebühren dürfen dann dafür nicht mehr kassiert werden. Bei dem ein oder anderen Unternehmen war dies bislang jedoch noch der Fall.

So müssen Banken und Sparkassen bereits seit Januar 2025 den Empfang solcher Echtzeit-Überweisung in Euro ermöglichen. Spätestens ab Oktober 2025 müssen dann auch alle anderen Geldinstitute nachziehen und Überweisungen zwischen Konten in Echtzeit ermöglichen. Derartige Transfers müssen dann zwar nicht immer kostenfrei sein, sie dürfen aber auch nicht mehr als Standard-Überweisungen kosten.

Die einfache Regel: Ist eine normale Überweisung bei Ihrer Bank kostenlos, muss dann auch die Echtzeit-Überweisung gratis angeboten werden.

Die Blitz-Überweisung muss zudem auch unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden können, sprich rund um die Uhr möglich sein.

Der Auftraggeber muss ebenfalls innerhalb von 10 Sekunden darüber informiert werden, ob die Überweisung erfolgreich zugestellt werden konnte. Auch diese Überweisungsbestätigung darf dann keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Ausnahmefälle könnten im Einzelfall nur Mitgliedsstaaten darstellen, deren Währung nicht der Euro ist. Hier gebe es dann eine Übergangsperiode, um die Verordnung umsetzen zu können.

Die Änderung kommt für Millionen von Menschen in Deutschland aber auch mit einem kleinen Nachteil daher: So können bei der normalen Überweisung in manchen Fällen Aufträge noch gestoppt werden, zum Beispiel, wenn man eine falsche IBAN eingegeben hat. Oder auch, wenn Sie auf Betrüger reingefallen sind. Diese Möglichkeit entfällt mit der Echtzeit-Überweisung. Ist das Geld einmal angekommen, bleibt es auch erstmal auf dem anderen Konto.

Hier greift aber dann eine weitere Vorgabe: So müssen Zahlungsinstitute künftig auch belastbare und aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung anbieten, berichtet dazu unter anderem auch das Online-Portal "chip.de".

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