Hätten Sie es gewusst?

Parkscheibe falsch nutzen? Schon bei der Farbe fängt es an - diese Fehler werden richtig teuer

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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01.03.2025, 16:59 Uhr
Parkuhr und Autoschlüssel zusammen mit verschiedenen Banknoten und Münzen Symbolfoto z.B. für Parkkosten, Autoversicherung oder Strafzettel Die Parkuhr steht auf fünf Minuten vor zwölf. Osnabrück Niedersachsen Germany *** Parking meter and car key together with various banknotes and coins Symbol photo e g for parking costs, car insurance or parking tickets The parking meter is set to five minutes to twelve Osnabrück Lower Saxony Germany

© IMAGO/Sven Eckelkamp Parkuhr und Autoschlüssel zusammen mit verschiedenen Banknoten und Münzen Symbolfoto z.B. für Parkkosten, Autoversicherung oder Strafzettel Die Parkuhr steht auf fünf Minuten vor zwölf. Osnabrück Niedersachsen Germany *** Parking meter and car key together with various banknotes and coins Symbol photo e g for parking costs, car insurance or parking tickets The parking meter is set to five minutes to twelve Osnabrück Lower Saxony Germany

Sie sind so beliebt wie der nächste Termin beim Zahnarzt für eine Wurzelbehandlung: Bußgelder. Wer nicht richtig aufpasst, für den kann es schnell richtig teuer werden. Während Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringe Abstände, Missachtung der Vorfahrt und falsches Überholen zum Standardprogramm gehören, kann man jedoch allein schon beim Thema Parkscheibe jede Menge falsch machen. Das kann im schlimmsten Falle dann auch richtig Geld kosten.

Bei Farbe und Form fängt es hier schon an. Während es mittlerweile auch bunte Modelle gibt, sei von diesen – so lustig sie auch aussehen mögen – an dieser Stelle deutlich abgeraten, denn: Laut ADAC muss eine Parkscheibe folgende Kriterien besitzen, um gültig zu sein:

Die Parkscheibe muss blau-weiß sein

Sie muss eine Breite von 11 Zentimeter und eine Höhe von 15 Zentimeter nachweisen

Sie muss in die richtige Richtung laufen (1,2,3,4 von links nach rechts)

Sie muss gut erkennbar sein (beispielsweise auf dem Armaturenbrett)

Für elektronische Parkscheiben gilt: Sie benötigt eine Typengenehmigung und muss ebenfalls das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) aufweisen

Bereits hier kann es erste Bußgelder hageln. Bis zu 20 Euro sind an dieser Stelle bereits rein für die Form möglich. Einmal in Fahrt, geht es dann jedoch munter so weiter. Wer kurz vor Ablauf der Parkzeit die Uhr einfach schnell weiterdreht und das Auto dann weiter stehen lässt, begeht ebenfalls einen Fehler, denn: Das Weiterdrehen der Parkscheibe ist nicht erlaubt. Wer es trotzdem macht, riskiert ein sattes Bußgeld.

Bei bis zu 30 Minuten werden direkt 20 Euro fällig. Mehr als eine Stunde kostet dann schon 30 Euro. Bei mehr als drei Stunden sind weitere 40 Euro fällig.

Ist die Höchstparkdauer abgelaufen, sollte man den Parkplatz lieber direkt räumen. Laut Bußgeldkatalog reicht es hier dann nicht aus, wenn man nur aus der Lücke aus- und wieder einparkt. Rein rechtlich gesehen muss hier eine Runde um den gesamten Block gefahren werden. Ist der Parkplatz anschließend noch immer frei, kann der Platz erneut zum Parken genutzt werden, die Parkscheibe muss neu eingestellt werden.

Auch optische Kriterien muss die Scheibe erfüllen. So muss die Parkscheibe immer richtig eingestellt sein. Heißt konkret: Sie muss immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft gestellt werden, berichtet dazu unter anderem auch "derwesten.de". Parkt man das Auto also beispielsweise um 13.05 Uhr, muss die Parkscheibe auf 13.30 Uhr gestellt werden. Stellt man die Uhr hier falsch, kann ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro fällig werden.