Expertin klärt auf
Verwirrte Kunden: Beim Friseur gilt 2G - aber nicht fürs Personal
30.11.2021, 18:37 UhrEin Friseurbesuch kann mitunter sehr befreiend sein. Zwischen Kopfmassage, Haare schneiden und Föhnen redet mancher Kunde mit dem Friseur seines Vertrauens über Gott und die Welt. Je nachdem, was ansteht, vergehen da gerne mal zwei Stunden im Salon.
Etliche unserer Leser haben uns in den vergangenen Tagen berichtet, dass ihr Friseur ganz offen anspreche, dass er oder sie nicht geimpft sei. "Habe ich als Privatperson das Recht, mir einen negativen Test zeigen zu lassen?", fragt etwa Leserin Helga F.
Tägliche Testpflicht für Ungeimpfte
"Nein", sagt Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes der bayerischen Friseure (LIV). "Der Unternehmer - in diesem Fall der Ladeninhaber - ist nur gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweispflichtig."
Kontrolliert das Ordnungs- oder Gesundheitsamt oder die Polizei den Friseur, muss der ungeimpfte Inhaber rückwirkend für 14 Tage dokumentiert haben, dass er sich jeden Tag getestet hat. Die Testpflicht gilt für ungeimpfte Friseure; entweder zwei PCR-Tests pro Woche oder arbeitstägliche Schnell- bzw. Selbsttests unter Aufsicht. Dafür muss der Ladeninhaber im Beisein eines Mitarbeiters einen Test durchführen und den Mitarbeiter unterschreiben lassen, dass der Test durchgeführt wurde. Die Angestellten im Friseurladen müssen den Testnachweis ihrem Chef oder ihrer Chefin zeigen - oder sich in Anwesenheit des Ladeninhabers selbst testen.
Hat der Friseur keine Mitarbeiter, muss er die Tests bei einer Apotheke, Teststelle oder im Testzentrum machen und sich eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Geimpftes Personal legt einen Impf- oder Genesenennachweis vor. In vielen Salons testen sich zwar auch geimpfte und genesene Friseure regelmäßig, Pflicht ist das aber nicht.
"Ein Kunde hat nicht das Recht, das zu hinterfragen", stellt Doris Ortlieb fest. Allerdings bestünde bei den Friseuren schon lange ein hoher Arbeitsschutzstandard, der erarbeitet wurde, damit Friseure aus dem Lockdown herauskommen konnten, so die Geschäftsführerin.
So wurden beispielweise im Landkreis Cham einen Tag nach Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung am 25. November 60 Friseursalons kontrolliert. In vier Salons gab es Verstöße gegen die 3G-Regelung, die für Mitarbeiter gilt. Trotzdem zieht die Polizei insgesamt eine positive Bilanz. Auch die LIV-Geschäftsführerin kann bestätigen: "Der Friseursalon ist nicht der Ort für Infektionen." Deswegen appelliert Ortlieb an die Kunden, den Friseurbesuch nicht in den privaten Bereich zu verschieben.
Kennen Sie schon unseren Newsletter "Mittags um 12 - Zeit für die Region"?
In unserem täglichen Newsletter "Aktuelles am Morgen" erfahren Sie alles Wichtige über unsere Region. Hier kostenlos bestellen. Montags bis sonntags ab 6 Uhr in Ihrem Mailpostfach.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde aktualisiert. In der ursprünglichen Version des Artikel hieß es: "Für geimpfte oder genesene Friseure gilt eine Testpflicht zwei Mal pro Woche." Dies ist falsch, wir bitten den Fehler zu entschuldigen.