Weniger Abstand zum Nachbarn möglich

3.2.2021, 14:16 Uhr
Weniger Abstand zum Nachbarn möglich

Schnellere Baugenehmigungen, geringere Abstandsflächen, Ausbau von Dachgeschossen ohne Zustimmung der Bauordnungsbehörde: Am heutigen 1. Februar tritt eine Novelle der bayerischen Bauordnung in Kraft, die das Bauen in Bayern zukünftig einfacher und schneller machen soll.

Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt dann: "Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", erklärt Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU).

Die Drei-Monats-Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Baugenehmigungsbehörde. Neumarkts Stadtbaumeister Matthias Seemann dämpft die hohen Erwartungen etwas: "Ob sich dadurch die Hoffnung auf schnellere Baugenehmigungen in der Praxis erfüllen wird, bleibt abzuwarten", sagt er.

Die neue Bauordnung sieht außerdem vor, dass die Abstandsflächen reduziert werden. Bei Wohnbauten reicht dann ein Abstand von 40 Prozent der Wandhöhe, bei Gewerbebauten sind es sogar nur 20 Prozent. Der Mindestabstand von drei Metern bleibt jedoch bestehen. Und Gemeinden haben immer noch die Möglichkeit, durch Satzungen größere Abstandsflächen vorzuschreiben.

"Die Veränderung des Abstandsflächenrechts wird insbesondere bei höheren Gebäuden Auswirkungen zeigen, wodurch eine dichtere Bebauung auf dem Grundstück möglich ist", kommentiert Stadtbaumeister Seemann die Neuerung.

Erleichtert wird auch das Bauen mit Holz, das nun in allen Gebäudeklassen verwendet werden darf. Der Ausbau von Dachgeschossen ist fortan von der Genehmigung freigestellt. Die Kommunen können die Stellplatzpflicht flexibler regeln und reine Steingärten untersagen.

Kommune kann steuern

Die Nachbarbeteiligung wird ebenso verschlankt. Seemann: "Der Bauantragssteller hat anzugeben, ob die Nachbarn des Baugrundstückes zugestimmt haben oder nicht." Die Behörde selbst prüft nicht mehr die Vollständigkeit der Unterschriften. "Dies ist nun Aufgabe des Antragsstellers."

Von Seiten des bayerischen Gemeindetags gibt es an der Novelle nichts zu meckern. Was auch daran liege, dass der kommunale Spitzenverband an der Neuregelung selbst mitgestrickt hat, merkt Gemeindetagssprecher Wilfried Schober an.

Allenfalls die verminderten Abstandsflächen könnten ein Streitfaktor werden, schätzt er. Die Kommunen behalten als Träger der Planungshoheit aber das Heft in der Hand: "Sie können somit über Bebauungspläne und Satzungen unterschiedlichster Art steuernd eingreifen."

Auch die Architekten begrüßen die Vereinfachungen in der Baugesetzgebung. Wolfgang Knychalla, Architekt in Neumarkt, sieht erhebliche Vorteile für seine Zunft. Die neuen Abstandsregeln führten nicht nur zu mehr Gebäudefläche auf einem Grundstück. "Für uns wird auch die Durchführung einfacher."

Schneller, leichter, billiger bauen: Mit der Novelle will der Gesetzgeber den Wohnbau ankurbeln, den stetig steigenden Immobilien- und Mietpreisen etwas entgegensetzen, Nachverdichtung fördern. "Das ist das politische Gebot der Stunde", sagt Wilfried Schober. nd

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