Familienbetrieb in 5. Generation

Auch Nürnberger Standort betroffen: Großer Baustoffhändler muss Insolvenz anmelden

Johanna Michel

Online-Redaktion

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14.11.2024, 10:30 Uhr
Eine deutsche Baustoffirma musste Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden. (Symbolbild)

© IMAGO/IMAGO/IlluPics Eine deutsche Baustoffirma musste Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden. (Symbolbild)

Die Meldungen über Insolvenzverfahren verschiedener Unternehmen in Deutschland nehmen kein Ende. So verkündet auch in dieser Woche wieder eine Firma die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Wie die Trierer Kanzlei Professor Schmidt mitteilt, handelt es sich in diesem Fall um die "Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH".

Die Firma, die als Familienunternehmen in fünfter Generation betrieben wird, hat ihren Hauptsitz in Föhren in Rheinland-Pfalz. In ganz Deutschland gibt es aber weitere zwölf Standorte im Groß- und Einzelhandel für Fliesen, Baustoffe und Bodenbeläge – so auch in der Region, konkret in Nürnberg.

Grund für das Verfahren sind – wie in so vielen Fällen – die anhaltend schwierige Marktlage und die herausfordernden Branchenbedingungen der letzten Jahre, durch die die Firma laut der Kanzlei in eine wirtschaftliche Krise geraten ist. Inzwischen seien die Probleme demnach aber größtenteils überwunden, in den vergangenen Wochen soll sich das Unternehmen wieder auf Wachstumskurs befunden haben.

"Unser Ziel ist es, das Fliesen-Zentrum Deutschland durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen auf einen stabilen Kurs zu bringen und wieder langfristig zukunftsfähig zu machen. Die Eigenverwaltung bietet uns dafür den rechtlichen Rahmen, um unsere Maßnahmen eigenverantwortlich und bei laufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen", sagte der Geschäftsführer Johannes Friedrich zum weiteren Plan in der Sache.

"Nachhaltige Stabilisierung"

Gemeinsam mit einem Sanierungsexperten der Kanzlei Professor Schmidt "soll eine Basis für die nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens geschaffen werden", schreiben die Verantwortlichen. Und trotz der Einleitung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gibt es positive Nachrichten: Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende Januar 2025 gesichert. Der Geschäftsbetrieb könne also ununterbrochen weitergeführt werden.

Denn die Eigenverwaltung dient vorwiegend dazu, die genannten Sanierungsarbeiten nachhaltig zu gestalten und damit die Arbeitsplätze langfristig erhalten zu können.

Zum vorläufigen Sachverwalter in dem Fall wurde der Kanzlei zufolge Justizrat Günter Staab von der Saarbrückener Kanzlei Staab & Kollegen.

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