Corona-Krise: Schaeffler verordnet sich Betriebsruhe

Gregor le Claire

Redaktion Politik und Wirtschaft

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25.3.2020, 13:13 Uhr
Bei Schaeffler gilt ab 30. März für weite Teile der übergeordneten Funktionen eine Betriebsruhe.

© Eduard Weigert, NN Bei Schaeffler gilt ab 30. März für weite Teile der übergeordneten Funktionen eine Betriebsruhe.

Wie der Gesamtbetriebsrat gegenüber nordbayern.de bestätigte, gilt vom 30. März bis zum 17. April 2020 bei Schaeffler an den Standorten Herzogenaurach und Schweinfurt für alle sogenannten zentralen und divisionalen Funktionen eine weitgehende Betriebsruhe. Darunter versteht man beim Kfz-Zulieferer alle Aufgaben, die übergeordnet für den Konzern oder die Divisionen (Automotive OEM, Automotive Aftermarket, Industry) erfüllt werden. Zum Beispiel in den Bereichen Forschung und Entwicklung oder Finanzen.

Nicht betroffen ist von der neuen Maßnahme die Produktion in den einzelnen Werken. Für diese hatte Schaeffer bereits zuvor standortspezifische Arbeitskürzungen mit den Betriebsräten vereinbart, angepasst an die jeweilige Auftragslage. So sind in diversen Bereichen schon zahlreiche Mitarbeiter in Kurzarbeit, auch dies unter anderem in Herzogenaurach.

Nach Möglichkeit ohne Kurzarbeit

Für die Betriebsruhe in den übergeordneten Funktionen will der Kfz-Zulieferer dagegen auf Kurzarbeit nach Möglichkeit verzichten. Stattdessen vereinbarten Management und Arbeitnehmervertreter, dass die betroffenen Mitarbeiter zunächst ihre Arbeitszeitkonten abbauen, ihre tariflichen Freistellungstage nutzen oder auch regulären Urlaub nehmen sollen. "Den Beschäftigten müssen nach der Betriebsruhe noch 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche bleiben, Teilzeitbeschäftigten anteilig", schränkt die IG Metall in einem Infoschreiben allerdings ein. Auf gibt es Ausnahmen der Betriebsruhe für Beschäftigte, die beispielsweise den Standorten in China zuarbeiten.

"Die Auslastung in den Zentral- und divisionalen Funktionen sinkt deutlich", räumen auch die Arbeitnehmervertreter ein. Die Betriebsruhe sei daher notwendig. Ziel der mit dem Unternehmen geschlossenen Betriebsvereinbarung sei gewesen, "die erforderlichen Maßnahmen bestmöglich sozial abzufedern, um Kündigungen zu verhindern und Einkommensverluste zu begrenzen", so der Betriebsrat.

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