Alte Ausweise weiter gültig

Der rosa Ausweis der Sozialversicherung wird abgelöst: Das ist sein Nachfolger

22.6.2023, 11:45 Uhr
Der Versicherungsnummernachweis (rechts) löst den rosa Ausweis der Sozialversicherung ab. Die bislang ausgestellten Dokumente bleiben jedoch unverändert gültig.

© Banner/DRV Der Versicherungsnummernachweis (rechts) löst den rosa Ausweis der Sozialversicherung ab. Die bislang ausgestellten Dokumente bleiben jedoch unverändert gültig.

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer wird er mit Aufnahme der ersten Tätigkeit automatisch zugeschickt: der Sozialversicherungsausweis, der seit 2023 Versicherungsnummernachweis heißt. Wer das neue Dokument haben möchte, könne dieses kostenfrei und ohne Gebühren online bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen, teilt die DRV Nordbayern mit.

So geht´s: Interessierte rufen die Onlinedienste der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinedienste auf, klicken auf "Unterlagen anfordern/nachreichen" und anschließend auf "Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern". Unter Angaben zur Person und zur Versicherungsnummer lässt sich die "Neuausstellung eines Versicherungsnummernachweises" beantragen.

Das ändert sich

Laut DRV enthält der neue Ausweis - wie der vorige auch - die Versicherungsnummer, Vorname, Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Mit Einführung des neuen Ausweises zu Jahresbeginn müsse der Verlust eines Versicherungsnummernachweises oder Sozialversicherungsausweises nicht mehr der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden, heißt es weiter. Zugleich entfällt laut DRV die Pflicht, unbrauchbare Ausweise zurückzugeben.

Alte Ausweise sind weiterhin gültig

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen der Ausweise vorzulegen. Die Versicherungsnummer erhalten Arbeitgeber mittels automatisierten Abrufes bei der Datenstelle der Rentenversicherung. Nur wenn das nicht möglich ist, sei die Vorlage des Ausweises nötig, so die DRV.

Wichtig zu wissen: Die alten Sozialversicherungsausweise, also alle, die bislang ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

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