Diese Dienstleistungsbetriebe dürfen wieder öffnen - und diese noch nicht

25.2.2021, 10:45 Uhr
Ab 1. März dürfen in Bayern neben Garten- und Baumärkten auch einige Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen. Diese Betriebe dürfen wieder auf machen - und diese nicht.
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Ab 1. März dürfen in Bayern neben Garten- und Baumärkten auch einige Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen. Diese Betriebe dürfen wieder auf machen - und diese nicht. © Soeren Stache, dpa

Schon länger bekannt und für viele im Lockdown eine Erlösung: Friseure werden ab 1. März die Matten der Menschen wieder bändigen.
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Friseure

Schon länger bekannt und für viele im Lockdown eine Erlösung: Friseure werden ab 1. März die Matten der Menschen wieder bändigen. © Harald Tittel, dpa

Es sind aber nicht nur Haarschnitte, die wieder in Profi-Hände übergeben werden können. Auch andere körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ein Beispiel dafür ist die Fußpflege. Insgesamt gehören dazu sämtliche Dienstleistungen, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind, wie auch die Maniküre oder die Gesichtspflege.
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Andere körpernahe Dienstleistungen

Es sind aber nicht nur Haarschnitte, die wieder in Profi-Hände übergeben werden können. Auch andere körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ein Beispiel dafür ist die Fußpflege. Insgesamt gehören dazu sämtliche Dienstleistungen, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind, wie auch die Maniküre oder die Gesichtspflege. © Stefan Hippel

Einige Branchen müssen sich jedoch noch etwas gedulden. Unter anderem Tätowierer müssen ihre Läden zugesperrt lassen.
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Aber nicht alles darf wieder öffnen

Einige Branchen müssen sich jedoch noch etwas gedulden. Unter anderem Tätowierer müssen ihre Läden zugesperrt lassen. © Marcus Simaitis/dpa

Selbiges gilt für (Wellness-)Massagestudios. Der Grund: "Ihre körpernahen Dienstleistungen sind nicht hygienisch oder pflegerisch erforderlich", erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
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Massagestudios

Selbiges gilt für (Wellness-)Massagestudios. Der Grund: "Ihre körpernahen Dienstleistungen sind nicht hygienisch oder pflegerisch erforderlich", erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. © imago/INSADCO

Geschlossen bleiben definitiv Bordelle und Swingerclubs.
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Bordelle und Swingerclubs

Geschlossen bleiben definitiv Bordelle und Swingerclubs. © Heike Lyding, epd

Und Sonnenstudios müssen ebenfalls warten, "da es sich um ein Ladengeschäft mit Kundenverkehr handelt, dem die Öffnung auch für einen Dienstleistungsbetrieb untersagt ist", wie ein Ministeriumssprecher konstatierte.
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Sonnenstudios

Und Sonnenstudios müssen ebenfalls warten, "da es sich um ein Ladengeschäft mit Kundenverkehr handelt, dem die Öffnung auch für einen Dienstleistungsbetrieb untersagt ist", wie ein Ministeriumssprecher konstatierte. © photo2000 via www.imago-images.de, NN

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