Entschädigungsregelung für Pauschalreisende: Auch Bundesrat stimmt zu

3.7.2020, 18:32 Uhr

Demnach können Reiseveranstalter ihren Kunden einen Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlung ihres Geldes beharren.

Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht war am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert. Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

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