Steigerungen bis zu 50 Prozent
Erben von Immobilien wird ab 2023 deutlich teurer
17.11.2022, 11:06 UhrAb dem 1. Januar ändert sich die steuerliche Bewertung von Immobilien, wenn diese vererbt oder verschenkt werden. Denn im September brachte die Bundesregierung das Jahressteuergesetz 2022 auf den Weg. Darin ändern sich unter anderem die Vorschriften der Grundbesitzbewertung.
Beispielsweise geht das Finanzamt ab 2023 von einer längeren Nutzungsdauer der Häuser und Wohnungen aus. Auch andere Faktoren, die die Marktlage abbilden sollen oder bei boomenden Regionen angewendet werden, wurden angepasst oder neu eingeführt.
So können Immobilien viel höher bewertet werden als bisher. Da die Freibeträge gleichbleiben, wird es für die Erben und Beschenkten teurer. Das betrifft sowohl selbstgenutzte Häuser und Wohnungen als auch Gewerbeimmobilien und vermietete Häuser.
Die Begründung der Bundesregierung ist eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Immobilien möglichst nahe am Verkaufswert bewertet werden müssen. Damit setzt man bei einer Schenkung oder Erbschaft den aktuellen Verkaufswert des Hauses an, der durch die Immobilienpreise - gerade in boomenden Regionen - derzeit sehr hoch ausfallen kann.
Die Zeit drängt
Eine Übertragung von Immobilien vor dem 1. Januar kann Erben und Beschenkten viel Geld sparen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte der Münchner Rechtsanwalt Wolfram Theiss: "Wir haben einige Fälle durchgerechnet und sind auf Steigerungen der Immobilienwerte um 30 bis 50 Prozent gekommen.“ Das könne einen Unterschied von fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag ausmachen.
Verbände kritisieren, dass viele die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht bezahlen können und damit das Haus oder die Wohnung verkaufen müssen, auch wenn sie das gar nicht wollen.
Wer eine Immobilie deshalb noch in diesem Jahr übertragen möchte, muss sich beeilen: Das Haus muss noch bewertet und ein Termin bei einem Notar ausgemacht werden. Alles innerhalb eines Monats und die Notare sind schnell ausgebucht.
Im Artikel der Süddeutschen Zeitung warnt Anwalt Theiss jedoch davor, Häuser überstürzt und nur aus steuerlichen Gründen zu verschenken. Die Gefahr, dass familiäre Konflikte entstehen, sei sehr groß.
Es kann allerdings passieren, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor seiner Verabschiedung bei den Beratungen und Beschlussfassungen von Bundestag und Bundesrat noch verändert wird. Doch eine Steuerexpertin eines Immobilienverbands schätzt laut "Süddeutscher Zeitung" die Wahrscheinlichkeit, dass in den letzten Zügen noch etwas an dem Gesetz geändert wird, auf "null Prozent".
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