Lücken in der Kennzeichnung der Produkte 

Fleischeinkauf: Was der Verbraucher nicht erfährt

13.9.2021, 09:53 Uhr
 Auf einem Hof guckt ein Schwein im Stall zwischen zwei Stangen hindurch. Ob das Tier gentechnisch verändertes Futter gefressen hat, erfährt der Verbraucher beim Fleischeinkauf nicht automatisch. 

© Mohssen Assanimoghaddam, NN  Auf einem Hof guckt ein Schwein im Stall zwischen zwei Stangen hindurch. Ob das Tier gentechnisch verändertes Futter gefressen hat, erfährt der Verbraucher beim Fleischeinkauf nicht automatisch. 

So kann frisches Fleisch laut Verbraucherschützern vorher bereits tiefgefroren gewesen sein. War das gesamte Endprodukt eingefroren, dann muss dies zwar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Diese Vorschrift gilt jedoch unter anderem nicht, wenn einzelne Zutaten eingefroren waren. Und auch wenn aufgetautes Fleisch mariniert oder zerkleinert wird, wie zum Beispiel bei Gulasch oder Hackfleisch, darf laut Daniela Krehl, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale in Bayern, der Hinweis fehlen.

Diese Regeln gelten nach Angaben der Verbrauchschützer nicht nur für abgepackte Produkte, sondern auch für Fleisch, das in den Bedienungstheken der Supermärkte oder beim Metzger verkauft wird. Strengere Regeln gibt es für Geflügelfleisch: „Frisches Geflügelfleisch darf zu keinem Zeitpunkt eingefroren gewesen sein“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.

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