Lücken in der Kennzeichnung der Produkte
Fleischeinkauf: Was der Verbraucher nicht erfährt
13.9.2021, 09:53 UhrSo kann frisches Fleisch laut Verbraucherschützern vorher bereits tiefgefroren gewesen sein. War das gesamte Endprodukt eingefroren, dann muss dies zwar auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Diese Vorschrift gilt jedoch unter anderem nicht, wenn einzelne Zutaten eingefroren waren. Und auch wenn aufgetautes Fleisch mariniert oder zerkleinert wird, wie zum Beispiel bei Gulasch oder Hackfleisch, darf laut Daniela Krehl, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale in Bayern, der Hinweis fehlen.
Diese Regeln gelten nach Angaben der Verbrauchschützer nicht nur für abgepackte Produkte, sondern auch für Fleisch, das in den Bedienungstheken der Supermärkte oder beim Metzger verkauft wird. Strengere Regeln gibt es für Geflügelfleisch: „Frisches Geflügelfleisch darf zu keinem Zeitpunkt eingefroren gewesen sein“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.