Langer Rechtsstreit steht bevor
Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhung für unzulässig - Gibt es Geld zurück?
17.1.2025, 19:59 UhrNach einem ersten Teilerfolg will die Verbraucherzentrale NRW eine kräftige Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für seine deutschen Streaming-Kunden mit einer Sammelklage kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst ein Recht zur Preiserhöhung des Streaming-Diensts Prime zugesprochen hatte, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Preiserhöhung hatte es in sich: Ab September 2022 zahlten Prime-Kunden statt 69 Euro nun 89,99 Euro jährlich - über 30 Prozent mehr also. Ob es für Millionen von Kunden nun Geld zurück gibt, ist noch nicht klar. Die Verbraucherzentrale will mit der Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Wer das Prime-Jahresabo seit der Preissteigerung nutzt, hätte dann also einen Anspruch auf bis zu 62,70 Euro, bei monatlichen Zahlern wären es maximal 28 Euro. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte.
"Objektive Kriterien" bei Preiserhöhungen?
Die Verbraucherzentrale wollte eigentlich noch mehr erreichen. So hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden nach Auffassung der Verbraucherschützer auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch ab. Entscheidend ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
Amazon: Jeder kann kündigen
Amazon sieht sich im Recht: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. "Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen."
Abodienst Prime: schon vorher Klageziel
Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit vergangenem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Prime-Abodienst: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime ohne Werbung auszustrahlen.
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