Griechenland: Ex-Siemens-Chef von Pierer zu Haft verurteilt
2.12.2019, 12:51 UhrBei dem dreijährigen Prozess ging es um Korruptions- und Geldwäschevorwürfe im Zeitraum von 1997 bis 2004 gegen mehrere Dutzend Angeklagte, darunter Angestellte der griechischen Telefongesellschaft OTE und von Siemens. Das Verfahren stützte sich Pierers Angaben zufolge zum großen Teil auf die Unterlagen aus den Ermittlungsverfahren in Deutschland zur Siemens-Schmiergeldaffäre. Diese hatten keinen strafrechtlichen Vorwurf gegen den heute 78-Jährigen ergeben.
Er sei im Laufe des Verfahrens zu zwei Vernehmungen nach Athen gereist, schreibt von Pierer in seiner Stellungnahme. Eine Richterin, die die Untersuchung im vorgeschalteten Ermittlungsverfahren führte, habe ihm zunächst "ungefragt" erklärt, "dass gegen mich nichts Belastendes vorliege".
Erst Freispruch, dann Haft beantragt
Dennoch sei das eigentliche Strafverfahren eröffnet worden. Doch auch im Zuge der zweiten Vernehmung sei er "mit keinem einzigen strafrechtlichen relevanten Vorwurf konfrontiert worden, gegen den ich mich verteidigen musste oder hätte verteidigen können", betont der Erlanger. Durchaus folgerichtig hätte die Staatsanwaltschaft dann im April 2019 Freispruch beantragt.
Ende November die Kehrtwende: Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft gegen von Pierer. "Nach dem Verlauf des Verfahrens kam meine Verurteilung dann völlig überraschend", teilt der Erlanger mit. Eine mündliche Begründung des Urteils habe es nicht gegeben, auf die schriftliche müsse er wohl mehrere Monate warten.
Laut Handelsblatt wurden gegen den früheren Siemens-Chef schließlich 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt. Insgesamt wurden 22 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen 6 und 15 Jahren verurteilt, davon sieben Deutsche, berichtete der staatliche Rundfunk ERT.
Dass von Pierer tatsächlich in Haft muss, ist nach Spiegel-Informationen unwahrscheinlich: Selbst im Fall eines europäischen Haftbefehls würde Deutschland keinen Staatsbürger ausliefern. Reisen ins Ausland - nicht nur nach Griechenland - wären für die Verurteilten allerdings riskant.
"Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen", kündigte von Pierer an. Abweichend von der Rechtslage in Deutschland gebe es in Griechenland eine zweite Tatsacheninstanz - erst nach deren Urteil könne Revision zum Obersten Gericht eingelegt werden. Zudem werde er beantragen, "dass das Urteil in Deutschland nicht vollzogen wird, weil es gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien verstößt".