Mehr Kindergeld, mehr Pflege, mehr Maut: Das ändert sich 2019

19.12.2018, 10:49 Uhr
Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Kind. Bei den ersten beiden Kindern sind es dann je 204 Euro, beim dritten 210 Euro, bei jedem weiteren Kind 235 Euro monatlich.
1 / 12

Mehr Kindergeld

Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um zehn Euro pro Kind. Bei den ersten beiden Kindern sind es dann je 204 Euro, beim dritten 210 Euro, bei jedem weiteren Kind 235 Euro monatlich. © Daniel Reinhardt/dpa

Noch nicht durch, aber in der Diskussion sind automatische Entschädigungen für Bahn- und Flugreisende bei Verspätungen. Das Saarland hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Es sei nicht einzusehen, dass Tickets per App gebucht werden könnten, der Antrag auf Entschädigung aber kompliziert schriftlich ausgefüllt werden muss.
2 / 12

Automatische Entschädigung

Noch nicht durch, aber in der Diskussion sind automatische Entschädigungen für Bahn- und Flugreisende bei Verspätungen. Das Saarland hat eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Es sei nicht einzusehen, dass Tickets per App gebucht werden könnten, der Antrag auf Entschädigung aber kompliziert schriftlich ausgefüllt werden muss. © Jens Wolf/dpa

Ab 1. Januar 2019 haben Mitarbeiter von Betrieben mit mindestens 45 Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase.
3 / 12

Brückenteilzeit

Ab 1. Januar 2019 haben Mitarbeiter von Betrieben mit mindestens 45 Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase. © Peter Kneffel/dpa

Firmen können ab Frühjahr 2019 in WhatssApp Werbung schalten. Zuerst kommen Werbeeinblendungen im WhatsApp-Status. Beim Kauf von WhatsApp durch Facebook vor etwa fünf Jahren hatten die WhatsApp-Gründer in einer Klausel festgelegt, dass die App kein Geld einspielen muss. Diese Klausel läuft Anfang 2019 aus.
4 / 12

Werbung auf WhatsApp

Firmen können ab Frühjahr 2019 in WhatssApp Werbung schalten. Zuerst kommen Werbeeinblendungen im WhatsApp-Status. Beim Kauf von WhatsApp durch Facebook vor etwa fünf Jahren hatten die WhatsApp-Gründer in einer Klausel festgelegt, dass die App kein Geld einspielen muss. Diese Klausel läuft Anfang 2019 aus. © Tobias Hase/dpa

Bis 2025 bleibt das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48, der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt bis dahin zugleich auf maximal 20 Prozent (aktuell: 18,6 Prozent). Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen zudem einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet.
5 / 12

Rentenniveau

Bis 2025 bleibt das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48, der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt bis dahin zugleich auf maximal 20 Prozent (aktuell: 18,6 Prozent). Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen zudem einen halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet. © Michael Löwa/dpa

Entlastung für Geringverdiener: Ab Juli 2019 müssen sie erst ab einem Monatseinkommen von 1300 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen (bisher: 850 Euro).
6 / 12

Höherer Freibetrag für Geringverdiener

Entlastung für Geringverdiener: Ab Juli 2019 müssen sie erst ab einem Monatseinkommen von 1300 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen (bisher: 850 Euro). © Patrick Pleul/dpa

Die Lkw-Maut wird erneut teurer: Ab 1. Januar 2019 werden auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet, stärker ins Gewicht als bisher fällt zudem die höhere Gewichtsbelastung des Straßenbelags durch schwere Lkw.
7 / 12

Maut

Die Lkw-Maut wird erneut teurer: Ab 1. Januar 2019 werden auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet, stärker ins Gewicht als bisher fällt zudem die höhere Gewichtsbelastung des Straßenbelags durch schwere Lkw. © Julian Stratenschulte/dpa

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
8 / 12

Krankenkassenbeitrag

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. © Martin Schutt/dpa

Das Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass die Kosten für Pflegepersonal in den Krankenhäusern aus den Fallpauschalen herausgenommen werden. Auch bei Tariferhöhungen und Neueinstellungen.
9 / 12

Mehr Pfleger

Das Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass die Kosten für Pflegepersonal in den Krankenhäusern aus den Fallpauschalen herausgenommen werden. Auch bei Tariferhöhungen und Neueinstellungen. © Patrick Seeger/dpa

Das Pflegestärkungsgesetz sieht außerdem vor, dass in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden.
10 / 12

Altenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz sieht außerdem vor, dass in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. © Jens Wolf/dpa

Ein Elektroauto als Dienstwagen muss bisher mit einem Prozent des deutschen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Für E-Autos, die ab 1. Januar 2019 und bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent.
11 / 12

Förderung von E-Dienstwagen

Ein Elektroauto als Dienstwagen muss bisher mit einem Prozent des deutschen Listenpreises pro Monat versteuert werden. Für E-Autos, die ab 1. Januar 2019 und bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. © Justin Sullivan/afp

Betreiber von Online-Handelsplattformen wie Amazon und Ebay haften künftig für Umsatzsteuer, die aus dem Handel auf ihren Plattformen von den Anbietern nicht entrichtet wird. Davon können sie sich zwar befreien, müssen dafür aber bestimmte Sicherungsmaßnahmen nachweisen.
12 / 12

Online-Handel

Betreiber von Online-Handelsplattformen wie Amazon und Ebay haften künftig für Umsatzsteuer, die aus dem Handel auf ihren Plattformen von den Anbietern nicht entrichtet wird. Davon können sie sich zwar befreien, müssen dafür aber bestimmte Sicherungsmaßnahmen nachweisen. © Christoph Schmidt/dpa