Nach Air-Berlin-Pleite: Was Urlauber nun wissen müssen
16.8.2017, 11:53 UhrAlle Flüge mit Air Berlin und ihrer Tochter Niki finden im Moment wie geplant statt. Auch behalten die Flugpläne ihre Gültigkeit. Das bedeutet für Air-Berlin-Kunden, die sich zum Beispiel gerade im Sommerurlaub befinden oder in diesen starten möchten, dass sie ihre Flüge auch antreten können.
Mein Flug ist erst in einigen Monaten geplant – findet er auch statt?
Was der Insolvenzantrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist derzeit noch unklar.
Wie sinnvoll ist es, gebuchte Tickets zu stornieren?
Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich – und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer des Ticketpreises. Reisende, die ihre Tickets selbst gebucht haben, stehen dabei rechtlich anders da als Pauschalurlauber. Wer selbst einen Flug gebucht hat, muss wissen: Wird der Betrieb von Air Berlin eingestellt und werden die Flüge nicht von einem Mitbewerber übernommen, fallen diese aus. Gebuchte Tickets würden dann verfallen. Pauschalreisende haben dagegen bessere Karten bei der Insolvenz einer Fluggesellschaft. Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, An- und Abreise zu organisieren.
Ich habe bereits einen Entschädigungsanspruch – was passiert damit?
Viele Kunden haben offene Ansprüche gegenüber Air Berlin, weil es in der Vergangenheit zum Beispiel zu einer Flugverspätung oder Annullierung kam, für die die Airline verantwortlich war. In solchen Fällen steht Passagieren laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung von Unternehmen, die in der EU ihren Sitz haben, eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250, 400 oder 600 Euro. Betroffene müssen sich hier im Moment weiterhin an Air Berlin wenden – und später gegebenenfalls an den Insolvenzverwalter.
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