Nach Kündigungen: Sparkassen-Kunden können klagen

Markus Hack

Politik- und Wirtschaftsredaktion

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12.9.2020, 14:41 Uhr
 Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 begonnen, alte Sparverträge zu kündigen.

© Foto: Ralf Rödel  Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 begonnen, alte Sparverträge zu kündigen.

Kunden der Sparkasse Nürnberg, denen das Geldhaus den alten, gut verzinsten Sparvertrag gekündigt hat, können sich ab sofort einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentrale Bayern anschließen. Das Klageregister ist eröffnet, teilten die Konsumentenschützer mit.

Nachzahlung von Zinsen?

Die Klage betrifft das lang laufende Sparprodukt "Prämiensparen flexibel", auf das – so die Verbraucherzentrale – mindestens einer dieser drei Punkte zutrifft: Er enthält die Zinsanpassungsklausel "Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. xxx %". Er beinhaltet eine "Prämienstaffel für 20 Jahre und FJ" (Folgejahre). Es wurde eine "Laufzeit von 1188 Monaten" – das entspricht 99 Jahren – vereinbart.

Die Verbraucherschützer erhoffen sich von der Klage vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München Klarheit darüber, ob die Sparkasse ihren Kunden Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.

Aufwendige Einzelverfahren vermeiden

Im Sommer 2019 hat das Geldhaus damit begonnen, Tausende dieser hoch verzinsten Sparverträge zu kündigen, die seit den 1990er Jahren angeboten worden waren. Die Sparkasse begründete den Schritt mit der lange anhaltenden Niedrigzinsphase. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht seien die Sparverträge nicht mehr tragbar. Das Finanzinstitut beruft sich auf das Kündigungsrecht, das ihm laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusteht, wenn ein "sachgerechter Grund" vorliegt. Gestützt sieht sich die Sparkasse zudem durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2019 (Az. XI ZR 345/18). Das erklärte Kündigungen für wirksam, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das ist meist nach 15 Jahren der Fall.

Was aber ist eigentlich eine Musterfeststellungsklage? Damit können Betroffene aufwendige Einzelverfahren vermeiden. Stattdessen klagt ein Verband. Der Einzelne muss das Verfahren nicht selbst durchziehen, sondern sich nur im Klageregister anmelden. "Erst im Falle eines positiven Urteils muss er seine Ansprüche eigenständig geltend machen", heißt es bei der Verbraucherzentrale. Die Aussichten seien dann sehr gut.

Sparkassen-Kunden, die beim Eintragen in das Klageregister Unterstützung brauchen, können in die Verbraucherzentrale am Nürnberger Albrecht-Dürer-Platz 6 kommen: montags und freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr und montags zusätzlich von 13.30 bis 16.30 Uhr. Ein Infotelefon ist dienstags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar unter (0911) 9939 90 27. Infos gibt es auch unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse, unter www.musterfeststellungsklagen.de oder unter www.bundesjustizamt.de

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