Kampf gegen Geldwäsche

Strengere Regeln für Bargeldeinzahlungen: Darauf müssen Bankkunden jetzt achten

Anne Kleinmann

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24.9.2021, 08:02 Uhr
Die Deutschen lagern Milliarden Euro zuhause.

© Lasse Noerbaek / colourbox.de, NNZ Die Deutschen lagern Milliarden Euro zuhause.

Bargeld ist der Deutschen liebstes Zahlungsmittel. Und damit das immer griffbereit ist, haben nicht wenige Bundesbürger einen gewissen Geldbetrag auch gerne zuhause: Tatsächlich errechnete die Deutschen Bundesbank nach einer Umfrage im Jahr 2018, dass in den hiesigen Haushalten mindestens 94 Milliarden Euro gehortet werden.

Wer von seinem aufbewahrten Geld dann doch eine größere Summe - konkret ab 10.000 Euro - lieber zur Bank bringen will, der muss dafür seit Anfang August einen Herkunftsnachweis erbringen. Grund dafür sind neue Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz, die die Finanzaufsicht Bafin vorgelegt hat. Die Regelung gilt für Bankkundinnen und -kunden auch bei gestückelten Einzahlungen, wenn der Gesamtbetrag 10.000 Euro überschreitet.

Diese Dokumente werden als Nachweis akzeptiert

Die Banken sollen laut Bafin zudem zwischen Bestands- und Gelegenheitskunden unterscheiden. Da bei letzteren "ein erhöhtes Risiko" vorliege, muss hier nun schon ab einer Summe von über 2500 Euro die Herkunft geprüft werden. Zudem wird die Finanzaufsicht auch konkret, welche "aussagekräftigten Belege" dafür dienen können: Kunden könnten demnach einen Kontoauszug oder eine Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder das Sparbuchs vorlegen, von dem die Summe abgehoben wurde. Auch Verkaufs- und Rechnungsbelege, vom Nachlassgericht veröffentlichte Verfügungen oder Schenkungsverträge seien als Nachweis geeignet.

"Die Aufzählung", so heißt es in dem von der Behörde veröffentlichten Papier, sei aber "nicht abschließend". Vor allem bei einer langjährigen Geschäftsbeziehung "obliegt es der Beurteilung des Kreditinstituts, welche weiteren Belege als Herkunftsnachweise akzeptiert werden". Zudem müssten die Nachweise nicht sofort, sondern innerhalb einer festgelegten Frist vorgelegt werden.

Schwierig wird es allerdings, wenn Kunden und Kundinnen jahrelang zuhause gebunkertes Geld irgendwann einzahlen wollen. "Im Fall von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen sind Kreditinstitute in bestimmten Konstellationen verpflichtet, Bartransaktionen abzulehnen", schreibt die Sparkasse Nürnberg auf Nachfrage. Um das zu vermeiden, wolle das Geldinstitut in solchen Fällen mit ihren Kunden "individuelle Lösungen" finden. Details nennt die Sparkasse nicht.

Jährlich rund 100 Milliarden Euro gewaschen

Grund für die Anweisung der Bafin ist das Geldwäschegesetz, in dem zwar Sorgfaltspflichten der Kreditinstitute thematisiert werden, allerdings ohne ins Detail zu gehen. Die "Nationale Risikoanalyse" des Finanzministeriums kam zudem zu dem Schluss, dass von Geschäften mit Bargeld und Edelmetallen ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht. Deswegen mussten Banken auch zuvor schon Bargeldsummen über 15.000 Euro ans Finanzamt zu melden.

Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofs, der Anfang des Jahres öffentlich wurde, werden in Deutschland schätzungsweise jährlich rund 100 Milliarden Euro gewaschen - illegal erwirtschaftetes Geld wird also in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust.

Die nun getroffenen Maßnahmen sollen helfen, das in Zukunft zu verhindern, bedeuten in der Praxis aber auch "einen erheblichen Mehraufwand", teilt die Sparkasse Nürnberg mit. Oft hätten Kundinnen und Kunden Herkunftsnachweise nicht dabei oder würden das Geld am Automaten einzahlen. In solchen Fällen müsse die Bank im Nachgang den Nachweis einfordern, um die Plausibilität zu prüfen. "Viele Kundinnen und Kunden haben außerdem Vorbehalte und legen diese Informationen ungern offen, weshalb wir sie erst einmal davon überzeugen müssen, die Herkunft des Geldes preiszugeben."

Ausnahmen von der Regelung gibt es bei Geschäftskunden, bei denen Bargeld zum Geschäftsmodell gehört. Bei Einzelhändlern beispielsweise, die abends ihr Bargeld bei der Bank einzahlen, kann - so die Bafin - "von diesem Grundsatz abgewichen werden, sofern die Bartransaktionen risikoorientiert regelmäßig auf Plausibilität geprüft werden".

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