Bildung

Studie: Unterschiede bei Ausbildungsvergütungen weiter hoch

24.7.2023, 16:17 Uhr
Ein Auszubildender bohrt ein Gewinde (Symbolbild). Die Unterschiede in den Gehältern für Auszubildende in Deutschland sind zum Teil sehr groß.

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa Ein Auszubildender bohrt ein Gewinde (Symbolbild). Die Unterschiede in den Gehältern für Auszubildende in Deutschland sind zum Teil sehr groß.

Die Unterschiede bei den tariflich festgelegten Ausbildungsvergütungen sind in Deutschland weiter beträchtlich. Im ersten Ausbildungsjahr reicht die Spannbreite von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro pro Monat im Friseurhandwerk bis zu rund 1200 Euro in Pflegeberufen in vielen öffentlichen Einrichtungen, wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung berichtete.

"In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden", sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Die Tarifvertragsparteien reagierten hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden könne.

Den größten Zuwachs bei den untersuchten 20 Tarifbranchen verzeichnet demnach das Backhandwerk. Hier werden die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben. Erhöhungen um 20 Prozent und mehr gab es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. Über 10 Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im sächsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) und im Privaten Bankgewerbe. In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben.

"Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig", sagte Schulten. Hinzu kämen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung hätten.