Zahnersatz und Corona-Regelungen: Das ändert sich im Oktober

24.9.2020, 10:44 Uhr
Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss gesetzlich Versicherter bei Brücken, Kronen oder Prothesen von 50 auf 60 Prozent. Die Krankenkassenzuschüsse steigen sogar weiter an, sofern der Patient ein gut geführtes Bonusheft besitzt: Dann können sogar 75 Prozent der Kosten übernommen werden.
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Höhere Zuschüsse für Zahnersatz

Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss gesetzlich Versicherter bei Brücken, Kronen oder Prothesen von 50 auf 60 Prozent. Die Krankenkassenzuschüsse steigen sogar weiter an, sofern der Patient ein gut geführtes Bonusheft besitzt: Dann können sogar 75 Prozent der Kosten übernommen werden. © Marijan Murat (dpa)

Am 30. September sollen mit Ende der Hauptreisezeit die Teststationen an Autobahnen und Hauptbahnhöfen schließen. Bayern setzt in seiner Teststrategie verstärkt auf die regionalen Zentren. An den Flughäfen bleiben die Corona-Testzentren jedoch bestehen. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen „bedarfsorientiert“ eingesetzt werden. Bis zum 1. Oktober soll man sich außerdem in Bayern noch kostenlos testen lassen können – danach könne man weiterschauen, so Markus Söder.
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Corona-Testzentren an Autobahnen und Hauptbahnhöfen schließen

Am 30. September sollen mit Ende der Hauptreisezeit die Teststationen an Autobahnen und Hauptbahnhöfen schließen. Bayern setzt in seiner Teststrategie verstärkt auf die regionalen Zentren. An den Flughäfen bleiben die Corona-Testzentren jedoch bestehen. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen „bedarfsorientiert“ eingesetzt werden. Bis zum 1. Oktober soll man sich außerdem in Bayern noch kostenlos testen lassen können – danach könne man weiterschauen, so Markus Söder. © Stefan Hippel

Ab Oktober 2020 soll für Heimreisende aus Risikogebieten eine obligatorische 14-tägige Quarantänepflicht eingeführt werden. Diese kann man frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr mittels negativem Coronatest beenden. Darauf einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten. Die konkrete Umsetzung ist Ländersache, Bayern hat sich noch zu keiner Strategie bekannt.
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Änderung der Quarantäne-Maßnahmen

Ab Oktober 2020 soll für Heimreisende aus Risikogebieten eine obligatorische 14-tägige Quarantänepflicht eingeführt werden. Diese kann man frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr mittels negativem Coronatest beenden. Darauf einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten. Die konkrete Umsetzung ist Ländersache, Bayern hat sich noch zu keiner Strategie bekannt. © 7aktuell.de Marc Gruber via www.imago-images.de, imago images/7aktuell

Die neue Heilmittel-Richtlinie sieht vor, dass zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls nicht mehr unterschieden wird. Ärzte dürfen unter anderem ohne besonderen Antrag Behand­lungen verordnen, wenn es medizi­nisch notwendig ist. Der Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich nun aber auf Anfang 2021.
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Neue Regeln für Heilmittel

Die neue Heilmittel-Richtlinie sieht vor, dass zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls nicht mehr unterschieden wird. Ärzte dürfen unter anderem ohne besonderen Antrag Behand­lungen verordnen, wenn es medizi­nisch notwendig ist. Der Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich nun aber auf Anfang 2021. © dpa

Am 25. Oktober werden die Uhren wieder auf Winterzeit und somit um eine Stunde zurückgestellt.
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Zeitumstellung: Von Sommerzeit auf Winterzeit

Am 25. Oktober werden die Uhren wieder auf Winterzeit und somit um eine Stunde zurückgestellt. © Friso Gentsch/dpa

Wegen der hohen Nachfrage nach Desinfektionsmittel in den letzten Monaten durften Apotheken, durch eine Sonderregelung und mit einer speziellen Rezeptur, Desinfektionsmittel selbst herstellen. Am 6. Oktober läuft die Allgemeinverfügung aus und es gelten neue Regelungen. Apotheken ist die Herstellung zwar noch erlaubt, die Rezeptur wurde jedoch verändert und es muss eine Meldung der hergestellten Gesamtmenge erfolgen.
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Regelung zur Herstellung von Desinfektionsmittel

Wegen der hohen Nachfrage nach Desinfektionsmittel in den letzten Monaten durften Apotheken, durch eine Sonderregelung und mit einer speziellen Rezeptur, Desinfektionsmittel selbst herstellen. Am 6. Oktober läuft die Allgemeinverfügung aus und es gelten neue Regelungen. Apotheken ist die Herstellung zwar noch erlaubt, die Rezeptur wurde jedoch verändert und es muss eine Meldung der hergestellten Gesamtmenge erfolgen. © dpa/Uli Deck

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