Klösterle: "Es tut weh, den Trümmerhaufen zu sehen"

6.11.2013, 06:56 Uhr
Klösterle:

© Eduard Weigert

Von Tür zu Tür ist er gegangen, hat mit seinen Nachbarn über das Dauer-Thema „Klösterle“ gesprochen. Anwohner Horst Reitelshöfer hat für die CSU Unterschriften gesammelt, um Druck auf die Stadt aufzubauen. Die Nachbarn ärgerten sich auch über den Gestank, es wurde von Ratten auf dem Gelände berichtet. „Es tut weh, wenn man diesen Trümmerhaufen sieht“, sagt der Pillenreuther.

Dieser „Trümmerhaufen“ verdirbt den Anwohnern schon lange die Laune, doch so schnell wird man ihn wohl nicht wegräumen. Die verschuldete Wirtin hatte zusammen mit einem Küchenhelfer im Januar 2012 ihr Gasthaus in die Luft gesprengt. Die Frau wurde verurteilt — die Stadt sicherte schließlich die Ruine ab, stellte Bauzäune auf. Doch mehr ist nach Ansicht der Verwaltung nicht drin.

Christoph Rau, der Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes Worzeldorf, sagt denn auch: „Das Gelände ist eben in Privatbesitz. Die Stadt sagt, sie könne hier nicht viel machen.“ Trotzdem will man die Situation nicht einfach so hinnehmen: „Unser Einfluss ist relativ begrenzt, wir wollen uns trotzdem immer wieder mal bei der Stadtverwaltung melden und uns dort in Erinnerung rufen.“

Verständnis für die Anwohner

Nun, Verständnis für die Anwohner zeigt auch Johannes Hinnecke vom Baureferat: „Für sie ist das eine schwierige Situation.“ Doch meint er auch: „Beschwerden über Geruchsbelästigungen gibt es nicht mehr.“ Kürzlich habe man eine Wand, die nicht mehr stabil schien, einreißen lassen.

Anwohner Horst Reitelshöfer erklärt: „Die Unglücksstelle muss natürlich abgesichert werden.“ Allerdings verstehe es so mancher Nachbar nicht, dass der Zugang zum Grundstück nach wie vor versperrt ist: Für einige Anwohner war der Weg über das „Klösterle“-Grundstück jahrelang eine bequeme Abkürzung. „Das war schon immer ein Durchgang für die Leute“, berichtet Reitelshöfer.

Doch der Zugang bleibe gesperrt, wie Daniel Ulrich, Chef der Bauordnungsbehörde, sagt: „Ich sehe keine Veranlassung, hier städtische Gelder in die Hand zu nehmen.“ Denn die früher so beliebte Abkürzung führt über mehrere Privatgrundstücke — die Eigentümer haben der Bauordnungsbehörde bereits mitgeteilt, dass sie gegen den Durchgang sind. Ulrich sagt: „Es gibt hier kein einklagbares Recht.“

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