Unterschiedliche Regelungen

Schwitzen in der Schule und im Büro: Ab wann darf ich Hitzefrei machen?

Katrin Wiersch

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12.7.2022, 05:54 Uhr
Schwitzen in der Schule und im Büro: Ab wann darf ich Hitzefrei machen?

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Sollten die derzeitigen Wetterprognosen nur annähernd eintreten, dann werden die Franken und Oberpfälzer in den kommenden Wochen mächtig ins Schwitzen kommen. In Achselshirt und Shorts können die meisten Angestellten aber dennoch nicht im Büro erscheinen. Trotzdem: Der Arbeitgeber muss für seine Mitarbeiter Vorsorge treffen, wenn die Temperaturen gefährlich werden. Alle Infos dazu finden Sie im folgenden Artikel:

Während der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor hohen Temperaturen am Arbeitsplatz weitgehend gesetzlich geregelt ist, ist das Thema "Hitzefrei" für Schüler Ländersache. Und ab da wird es kompliziert. Oder anders gesagt: Fast jedes Bundesland macht bei Hitzefrei sein eigenes Ding. Ein Überblick:

Bremen: Empfehlung ab 25 Grad

Ab einer Temperatur von 25 Grad wird durch das zuständige Kultusministerium Hitzefrei für Schüler empfohlen. Die Temperatur soll dabei in einem Raum gemessen werden, "der nicht der unmittelbaren Sonnenbestrahlung ausgesetzt ist und möglichst die Durchschnittstemperatur im Gebäude aufweist". Grundschüler dürfen nach der Schulstunde, zu der die Temperatur festgestellt wurde, nach Hause gehen oder werden weiter betreut. Die Fünft- bis Zehntklässler können erst ab der Stunde darauf auf Hitzefrei hoffen. Oberstufenschüler müssen dagegen bleiben.

Berlin: Verkürzte Stunden

Bei hohen Temperaturen in den Klassenräumen gibt es keine konkrete Regelung in der Bundeshauptstadt. Stunden können allerdings verkürzt werden, heißt es auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Schulleitungen können also individuell einen früheren Schulschluss anordnen. Dies gilt aber nicht für Klassen der Oberstufe, Berufsschule oder des zweiten Bildungsweges.

Brandenburg: Temperaturstaffelung

In Brandenburg gibt es Hitzefrei an den Schulen, wenn um zehn Uhr eine Außentemperatur von mindestens 25 Grad im Schatten gemessen wird – oder um elf Uhr 25 Grad in einem "repräsentativen" Raum der Schule. Der Unterricht soll dann spätestens um zwölf Uhr enden. Schüler der Oberstufe haben leider aber auch hier mal wieder Pech gehabt und müssen bleiben.

Hamburg: Hitzefrei wenn "nicht mehr zumutbar"

In Hamburg könnte die Regelung schwammiger nicht formuliert sein. Ab einer Außentemperatur von 27 Grad und einer Innentemperatur, die "nicht mehr zumutbar" erscheint, gibt es für Hamburgs Schüler Hitzefrei. Allerdings nicht vor 11.30 Uhr. Das ist der früheste Schulschluss an heißen Tagen.


Warum sich viele Schulleitungen in der Region so schwer tun, hitzefrei zu geben und warum sich der Bayerische Elternverband eine verbindliche "Hitzefrei"-Regelung wünschen würde, lesen Sie hier bei uns auf NN+.


Hessen setzt auf alternativen Unterricht

Das hessische Kultusministerium setzt bei "hohen Temperaturen" auf alternative Unterrichtsformen. Allerdings auch hier erst nach der fünften Stunde. Denn dann muss die Schule allen Schülerinnen und Schülern, die nicht vorzeitig nach Hause gehen können, "geeignete Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit" anbieten. Oberstufenschüler sind von der Regelung ausgenommen.

Mecklenburg-Vorpommern: Hitzefrei mit Auflagen

Statt Hitzefrei empfiehlt das Kultusministerium an der Ostseeküste lieber Alternativen zum räumlichen Klassenunterricht. Zudem können, wie in Berlin, Stunden verkürzt werden. Wenn es wirklich zu warm wird, dürfen die Schüler bis zur neunten Klasse nach Hause, frühestens aber nach der vierten Stunde. Für Schüler der Oberstufe gelten strengere Auflagen - aber in Mecklenburg-Vorpommern ist auch für sie Hitzefrei möglich.

Niedersachsen: Ausfall als absolute Ausnahme

Die Schulleitung kann Hitzefrei geben, "wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen". Dann muss aber, wie beispielsweise auch in Bayern, für die Schülerbeförderung gesorgt werden. Grundschüler dürfen nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Oberstufenschüler bekommen auch hier in der Regel kein Hitzefrei.

Nordrhein-Westfalen: Feste Regelung ab 27 Grad

Ab einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad darf die Schule die Kinder nach Hause schicken, muss sie aber nicht. Bei Fünft- und Sechstklässlern müssen die Eltern dem zunächst zustimmen. Für ältere Schüler heißt es auch in NRW: der Unterricht geht weiter. Immerhin: Klassenarbeiten sollten bei hohen Temperaturen "nach Möglichkeit nicht geschrieben werden", heißt es von Seiten des Kultusministeriums.

Rheinland-Pfalz: Keine Vorgaben

In Rheinland-Pfalz gibt es weder eine festgeschriebene Richttemperatur noch sonstige gesetzliche Vorgaben. Die Schulen können individuell entscheiden, wann und ob sie Hitzefrei geben.

Saarland: Hitzefrei wurde 2006 abgeschafft

Seit 2006 gibt es im Saarland ganz offiziell kein Hitzefrei mehr. Doch das kleine Bundesland empfiehlt bei Sommerhitze zu Alternativangeboten umzuschwenken: "So können zum Beispiel in der letzten Woche vor den großen Ferien Waldexkursionen, Schwimmbadbesuche oder ähnliche Unternehmungen veranstaltet werden", heißt es aus dem Kultusministerium.

Sachsen: Weniger Unterricht

Wenn es in den Klassenzimmern unerträglich wird, steht es betroffenen Schulen frei, die Stunden zu verkürzen, Pausen zu verlängern oder den Unterricht nach draußen zu verlegen - wenn es dort kühler ist.

Sachsen-Anhalt: Ab 26 Grad gibt es frei

In Sachsen-Anhalt gibt es eine offizielle Höchstgrenze. Wenn die Temperatur in einem "repräsentativen Unterrichtsraum" um elf Uhr 26 Grad oder mehr erreicht, kann offiziell Hitzefrei gegeben werden. Ab der fünften Stunde und für alle Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe. Bei Sommergluthitze darf der Unterricht in Ausnahmen auch schon nach der vierten Stunde enden.

Schleswig-Holstein: Keine Vorgaben

In diesem Bundesland gibt es keinerlei Vorgaben für die Schulleitungen. Sie können individuell entscheiden, ob die Kinder früher in den Pool hüpfen dürfen oder nicht. Natürlich muss die Betreuungspflicht der Schüler gewährleistet sein. Wer nicht nach Hause gehen kann, weil die Eltern arbeiten, der wird weiterhin in der Schule betreut.

Thüringen: Auch hier setzt man auf kürzere Stunden

Bevor Stunden ausfallen, verkürzt man sie in Thüringen lieber und plant längere Pausen ein. Hitzefrei ist, wie fast überall, das letzte Mittel.

Baden-Württemberg: Empfehlung ab 25 Grad im Schatten

Wenn das Thermometer schon morgens 25 Grad im Schatten anzeigt, empfiehlt das Kultusministerium in Baden-Württemberg den Schulleitungen, Hitzefrei zu geben. Schulschluss ist dann frühestens nach der vierten Stunde. Für Schüler der Oberstufe und Berufsschüler gilt diese Regelung auch hier nicht.

Bayern: Keine festen Regelungen

Die Regelung, dass Schulen ab einer bestimmten Außentemperatur Hitzefrei geben dürfen, ist in Bayern seit 2009 gestrichen. Das Kultusministerium schreibt auf seiner Internetseite, dass es keine "gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung" gebe. Jede Schule kann also für sich entscheiden, dass sie an bestimmten Tagen den Unterricht vorzeitig beendet.

Allerdings empfiehlt das Ministerium, den Unterricht in kühlere Räume im Schulhaus oder ins Freie zu verlegen. In Bayern gilt jedoch der Betreuungsanspruch, nach dem jedes Kind nicht zu einer beliebigen Uhrzeit nach Hause geschickt werden darf. An Grundschulen ist es daher häufig so, dass die Kinder bei Hitzefrei früher in die Mittagsbetreuung gehen, sofern das möglich ist, oder in der Schule von Lehrkräften betreut werden, bis sie zur normalen Zeit nach Hause gehen dürfen.


Liebe Leserinnen und Leser,
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