Kfz-Versicherung: Jetzt wechseln?

13.11.2017, 17:48 Uhr
Kfz-Versicherung: Jetzt wechseln?

© Huk Coburg

Die Kfz-Versicherung zählt zu jenen Posten, die den Finanzhaushalt der Autofahrer am stärksten belasten. Deshalb lohnt es sich, im November nachzurechnen und andere Versicherungstarife zu prüfen. Die meisten Policen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, deshalb ist der 30. November ein wichtiger Stichtag, zu dem der bestehende Vertrag in aller Regel gekündigt werden kann.

Bevor man anderswo unterschreibt, sollte man freilich genau hinsehen. "Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste", warnt der ADAC. Vergleichsportale sind auf den ersten Blick ein probater Weg, um die optimalen Konditionen für sich zu finden. Dabei muss man aber wissen, dass solche Portale nicht uneigennützig arbeiten. Sie finanzieren sich über Vermittlungsprovisionen und Werbung, mitunter auch über den Verkauf von Daten. Deshalb sehen manche Versicherungen davon ab, mit Vergleichsportalen zusammenzuarbeiten. Im Ergebnisranking sind diese Unternehmen dann nicht präsent, obwohl sie womöglich günstige Konditionen zu bieten haben. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, auf mehreren Vergleichsportalen zu recherchieren und das Ergebnis dann noch einmal mit der Berechnung eines günstigen Anbieters zu vergleichen.

Von Deckungssumme bis Mallorca-Police

Das sind die wichtigsten Kriterien, die eine gute Kfz-Versicherung erfüllen muss:

  • Die Deckungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen.
  • Auf Rabattschutz achten. Er verhindert zumindest bei einem Schaden pro Kalenderjahr, dass der Versicherungsnehmer zurückgestuft wird und der Tarifbeitrag infolgedessen steigt.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung darf nicht zu knapp ausfallen. Bei Totalschaden sind 24 Monate sinnvoll und bei Diebstahl mindestens sechs Monate.
  • Wer ein Fahrzeug geleast hat, sollte auf die sogenannte GAP-Deckung achten. Gap ist das englische Wort für Lücke, folgerichtig meint ein solcher Versicherungsschutz, dass damit die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch offenen Leasingzahlungen abgesichert ist.
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  • Auch Tierschäden sind ein heikles Thema: Hier sollten in der Teil- bzw. Vollkasko Zusammenstöße mit Tieren aller Art abgesichert sein, also nicht nur mit Wild, sondern auch mit Rindern, Schafen oder Pferden. Besser als Marderbiss allein ist Tierbiss generell. Unbedingt darauf achten, dass gleichzeitig die Folgeschäden abgedeckt sind. Das kann sich beispielsweise dann auszahlen, wenn ein eifriger Nager den Kühlmittelschlauch angeknabbert hat und als Konsequenz der Motor überhitzt. Auch angefressene Dämmmatten sind nicht generell mitversichert.
  • Es sollte der Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit gegeben sein. Die Assekuranz erbringt in diesem Fall ihre volle Leistung auch dann, wenn der Fahrer beispielsweise durch Kinder oder Ähnliches abgelenkt war, als er den Unfall verursacht hat. Der Verzicht hat allerdings auch seine Grenzen. Nicht abgedeckt sind meistens grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (wenn man etwa den Kfz-Schlüssel im Zündschloss stecken lässt) oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
  • Nahezu unverzichtbar ist die sogenannte "Mallorca-Police". Sie überträgt den heimischen Haftpflichtschutz auch auf einen Mietwagen im Ausland. Oft reichen die am Urlaubsort üblichen Versicherungssummen nämlich nicht aus, um tatsächlich Schadensersatz leisten zu können. Die "Mallorca-Police" gleicht hier die Differenz aus.

Wichtige Punkte für Wechsel-Willige

Auch über diese Punkte sollten Wechselwillige nachdenken:

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  • Der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko erbringt nicht immer den gewünschten Spareffekt. "Die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt", sagen die ADAC-Experten. Die Teilkasko kennt diesen Rabatt hingegen nicht.
  • Sinnvoll ist es, den bestehenden Versicherungsvertrag auf eventuelle Sonderrabatte oder -einstufungen hin zu überprüfen. Sie können in aller Regel nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden.
  • Eventuell ist es günstiger, den Versicherungsbeitrag jährlich zu entrichten als ihn viertel- oder halbjährlich zu bezahlen. Oft lassen sich außerdem Rabatte herausschlagen, wenn mehrere Fahrzeuge einer Familie bei der gleichen Assekuranz versichert werden.

So funktioniert die Kündigung

Darauf ist schließlich bei der Kündigung zu achten:

  • Zunächst den Kündigungszeitraum überprüfen. Womöglich endet die Versicherung gar nicht zum Ende des Kalenderjahrs, in diesem Fall gilt dann ein anderer Stichtag für den Wechsel.
  • Neuen Tarif recherchieren und bei der entsprechenden Versicherung einen Antrag anfordern. Relevante Daten liefern Kfz-Schein, Führerschein, die bisherige Beitragsrechnung und der aktuelle Kilometerstand.
  • Den neuen Vertrag abschließen und die Bestätigung des Versicherers abwarten. Teil- und Vollkaskoverträge können nämlich auch abgelehnt werden, unter Umständen steht man so letztlich ohne Versicherung da.
  • Den Alt-Vertrag fristgerecht kündigen. Es gilt nicht der Poststempel, sondern der Eingangsstempel der Assekuranz. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Telefonanruf reichen nicht aus. Die Kündigung sollte schriftlich formuliert sein, handschriftlich unterzeichnet und per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Dabei immer die Versicherungsnummer und das Autokennzeichen mit angeben.
  • Aufs Sonderkündigungsrecht achten: Unter bestimmten Umständen kann man die Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag noch kündigen. Beispielsweise dann, wenn eine Beitragserhöhung ins Haus flattert, die nichts mit einer Schadensregulierung oder einem Umzug des Versicherungsnehmers zu tun hat. Auch bei einem Fahrzeugwechsel besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, ebenso wie bei der Umstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse. Dieses Sonderkündigungsrecht muss dann innerhalb eines Monats wahrgenommen werden.

epr

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