Fünf Prozent günstiger

Deshalb bieten einige Restaurantbetreiber einen Rabatt bei einem bestimmten Zahlungsmittel

Alina Boger

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24.11.2023, 15:40 Uhr
Einige Gastronomiebetreiber bieten eine Vergünstigung bei Barzahlung an, diese ist ihnen aus einem ganz bestimmten Grund lieber.

© imago images/Fotostand, NNZ Einige Gastronomiebetreiber bieten eine Vergünstigung bei Barzahlung an, diese ist ihnen aus einem ganz bestimmten Grund lieber.

Kontaktlose Zahlungen nehmen immer mehr zu, die Möglichkeiten erweitern sich stetig. Vor allem zu Zeiten der Corona-Pandemie wurde gerne auf Bargeld verzichtet. Laut einer Studie der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es aber 70 Prozent der deutschen Bevölkerung wichtig, die Möglichkeit, mit Bargeld zu zahlen, beizubehalten. Und auch Restaurantbetreiber halten daran fest. Einige von ihnen belohnen Barzahler sogar mit einem Rabatt.

Essen für Barzahler bis zu fünf Prozent günstiger

Barzahlungen werden in einigen Branchen schon lange lieber gesehen, als eine Kartenzahlung. Beim Autokauf gibt es beispielsweise oftmals einen Preisnachlass, wenn der Kunde das Geld vor Ort übergeben kann. Hier geht es meist darum, dass der Kauf schneller abgewickelt werden kann. In den Gastronomiebetrieben gehe es aber mehr um das Bargeld an sich, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Manche Betreiber würden die Vergünstigung von bis zu fünf Prozent gleich in der Speisekarten kenntlich machen, andere würden ihre Gäste in einem persönlichen Gespräch, beispielsweise beim Bezahlprozess am Tisch, darauf hinweisen.

Der Grund für einen derartigen Rabatt liegt an den Gebühren, die bei einer Kartenzahlung erfolgen. Diese setzen sich aus dem Kauf oder der Miete eines Kartenlesegeräts, Servicegebühren für den Terminalanbieter sowie den Transaktionsgebühren. Jürgen Moormann, Professor für Bankmanagement an der Frankfurt School of Finance & Management, merkt aber gegenüber der "FAZ" an: "Die Händler rechnen oft nicht mit ein, dass Bargeldhaltung auch Geld kostet."

Steuerhinterziehung oder gesetzlich geregeltes Verfahren?

Dem Dienstleistungssektor wird regelmäßig vorgeworfen, Steuerhinterziehung zu begehen. Bei einer Begünstigung von Barzahlern wird dieser Verdacht umso mehr verstärkt. Florian Köbler, der Gewerkschaftsvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, äußert sich gegenüber der "FAZ" sehr sicher: "Ein Bargeldrabatt ist ein sehr deutliches Zeichen, dass hier betrogen werden soll."

Rechtlich gesehen aber spricht nichts dagegen, wenn ein Betreiber ein bestimmtes Zahlungsmittel bevorzugt. Wichtig sei nur, wie diese Bevorzugung sich gestaltet. In Deutschland ist es verboten, eine extra Gebühr zu verlangen, wenn jemand sich für eine Kartenzahlung entscheidet. Ein Preisnachlass für ein Zahlungsmittel hingegen ist rechtlich erlaubt, erklärt Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, in dem Artikel der "FAZ". "Dabei muss nur sichergestellt sein, dass der Verbraucher zunächst tatsächlich mit dem höheren Preis, also ohne den Abzug, konfrontiert wird." Das bedeutet also, dass in den Speisekarten der Preis ohne Rabatt stehen muss.

Dabei könnte der Restaurantbesuch im neuen Jahr deutlich teurer werden, weshalb einige Wirte Bedenken wegen ihrer Betriebe haben.