Bundesweite Freigabe

Cannabis-Pflanzen selbst anbauen: Was ab April erlaubt ist - und was nicht

Sofia Löffler

Online-Redaktion

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3.4.2024, 12:53 Uhr
Bald ist der private Anbau seiner eigenen Cannabis-Pflanzen möglich. (Symbolbild) 

© Simon Kirsch, NN Bald ist der private Anbau seiner eigenen Cannabis-Pflanzen möglich. (Symbolbild) 

Das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ermöglicht den privaten Anbau zum Eigenkonsum. Auch ist dann der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen, bekannt als Cannabis Social Clubs möglich. Wer aber seine eigenen Cannabis-Pflanzen im Garten anbauen möchte, muss einige Regeln beachten. Außerdem sollte man sich informieren, woher man Samen oder Pflanzen beziehen darf.

Begrenzte Anzahl von Pflanzen

Erwachsene Menschen dürfen zum Eigenkonsum laut Bundesregierung drei Cannabis-Pflanzen anbauen. Alles, was über diese vorgeschriebene Anzahl geht, sollte schnell und vollständig vernichtet werden. Am eigenen Wohnsitz darf jeder Erwachsene 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Der Wohnsitz muss seit sechs Monaten in Deutschland angemeldet sein.

Samen oder Pflanzen für den privaten Anbau

Doch wie kommt man eigentlich an die Pflanzen oder Samen für den eigenen Garten? Die Bundesregierung erlaubt, Cannabissamen aus EU-Mitgliedsstaaten für den privaten Anbau einzuführen. Man darf sie also auch über das Internet bestellen.

Zusätzlich können Anbauvereinigungen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat weitergeben. Eine Person, die sowohl Samen als auch Stecklinge von einer Anbauvereinigung erhält, darf insgesamt maximal fünf Samen und Stecklinge erhalten. Wer allerdings kein Mitglied ist, muss die Selbstkosten für die Herstellung der Samen oder Setzlinge erstatten.

Wer sich jetzt fragt, ob man seine selbst gezüchteten Pflanzen auch an andere weitergeben oder verkaufen kann, wird enttäuscht. Cannabis für den Eigenbedarf an Dritte zu geben, ist gesetzlich verboten.

Sicherer Eigenanbau

Auch aus Sicherheitsgründen sollten Kinder, Jugendliche und andere Personen auf keinen Fall Zugriff auf die Pflanzen oder Samen haben.

"Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabis-Pflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden", heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Auch für die Nachbarn dürfe durch den Anbau keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen entstehen. Dazu zähle auch die Geruchsbelästigung, die beispielsweise durch Lüftungs- oder Luftfilteranlagen vermieden werden.

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