Zeit bis Ende September

Abgabefrist für Steuererklärung 2022 naht: Diese Versicherungen können Sie absetzen

Lea-Sophie Rohde

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11.9.2023, 12:48 Uhr
So bekommen Sie Geld zurück: Diese Versicherungen sind absetzbar (Symbolbild). 

© IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg So bekommen Sie Geld zurück: Diese Versicherungen sind absetzbar (Symbolbild). 

Kranken-, Hausrats- oder Unfallversicherung: Sie machen einen erheblichen Teil der jährlichen Ausgaben aus. Aber: es gibt Möglichkeiten, einige dieser Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen - doch Ende September endet die Abgabefrist. Da es sich beim 30. September um einen Samstag handelt, wurde die Frist ausnahmsweise bis zum 2. Oktober verlängert.

Je nach Versicherungsart und Ihrer individuellen Situation können Sie diese in verschiedenen Kategorien absetzen. Als (Alters-)Vorsorgeaufwendungen, Teil der Sonderausgaben oder als Werbungskosten. Um die Versicherungen absetzen zu können, ist es ganz egal, ob die Steuererklärung mithilfe einer Software ausgefüllt wird, mit dem ELSTER-Programm - oder auf Papier.

Diese Versicherungen sind absetzbar - eine Faustregel:

Bei der Frage, welche Versicherungen absetzbar sind, gilt folgende Regel: Die Kosten der Lebensführung, die unvermeidbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben - und werden aus diesem Grund steuerlich begünstigt und sind absetzbar. Nicht abzusetzen sind hingegen reine Sachversicherungen, die vermeidbar sind: Die also weder zur Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind. Abzusetzen sind Vorsorgeaufwendungen - die sich grob in Altersvorsorge und generelle Vorsorge unterteilen lassen.

Altersvorsorgeversicherungen

Zur Altersvorsorgeversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder landwirtschaftliche Altersklasse sowie die private Rentenversicherung (Rürup-Verträge). Aber Achtung: Achten Sie auf die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen - die sind wie folgt festgelegt: Im Steuerjahr 2022 liegt die Maximalgrenze bei 25.639 Euro für Ledige und bei 51.278 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

Weitere Vorsorgeversicherungen

Auch die Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro können laut der "Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V." als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die selbst eingezahlt werden, sondern auch die staatliche Zulage. Auch folgende Versicherungen sind laut der Signal Iduna absetzbar:

Private Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rentenversicherung, private Haftpflichtversicherung, private Auslandskrankenversicherung, Risikolebensversicherung.

Berufliche Versicherungen: Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Teile der Rechtsschutzversicherung, Teile der Kfz-Versicherung, berufliche Auslandskrankenversicherung.

Diese Versicherungen sind nicht absetzbar

Laut "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." sind Privat-, Mietrechtsschutz-, Verkehrsrechtsschutzversicherung sowie Hausrats-, Kfz-Kasko-, private Renten- (Kapitalanlage-Produkte) und Kapitallebensversicherung nicht absetzbar. Zudem sind Reisegepäck-, Handy- oder Fahrradversicherung - die ebenfalls nicht der Vorsorge dienen - ebenfalls nicht absetzbar.

Hier geben Sie die Versicherungen in der Steuererklärung an

Für Arbeitnehmer gilt: Die Beiträge für berufsbedingte Versicherungen werden als Werbungskosten in Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) ihrer Steuerklärung erfasst. Für Selbstständige wiederum gilt: Diese Ausgaben werden in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) als Betriebskosten erfasst.

Die gezahlten Beiträge werden in der Anlage AV eingefügt, denn diese sind zum Großteil als Sonderausgaben absetzbar. Auch die Beiträge zur Riester-Rente finden hier Platz. Die Daten stehen auf der Bescheinigung des Riester-Anbieters, die man in der Regel zu Jahresbeginn erhält. Der Sonderausgabenabzug beträgt dafür laut "Taxfix" maximal 2.100 Euro.