Immer wieder Streitpunkt

Preis auf Kassenzettel höher als im Regal? So sollten Sie sich verhalten

Georgios Tsakiridis

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3.8.2023, 09:18 Uhr
Verschiedene Lebensmittel liegen in einem Einkaufswagen. Manchmal unterscheiden sich die Regal- von den Kassenpreisen - zum Ärger der Kunden.

© Sven Hoppe, dpa Verschiedene Lebensmittel liegen in einem Einkaufswagen. Manchmal unterscheiden sich die Regal- von den Kassenpreisen - zum Ärger der Kunden.

Wer kennt es nicht? Der Beutegang durch den Supermarkt des Vertrauens ist fast beendet, der Einkaufswagen voll, die Liste abgehakt. Doch auf dem Weg zur Kasse springt ein Rabatt ins Auge, der einen schwach werden lässt - auch dieses Produkt landet noch im Warenkorb. So weit, so gut, doch manchmal erweist sich das vermeintliche Schnäppchen bei Kontrolle des Bons als Reinfall, weil die Ware teurer ist als angegeben. Falsche Preisauszeichnungen sind laut Verbraucherzentrale Hamburg ein Problem in vielen Supermärkten, Discountern und Lebensmittelgeschäften, doch wie kommen sie zustande und ist das überhaupt legal?

Die Vorgaben der Preisangabenverordnung sind hierzulande eindeutig: Händler sind zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet. Soweit die Theorie, doch in den Filialen zeigt sich oft ein anderes Bild. Ursache für die ärgerliche Differenz zwischen Regal- und Kassenpreis ist laut den Verbraucherschützern meist schlicht fehlende Sorgfalt - oder anders ausgedrückt: schlampige Kennzeichnung. Vor allem auslaufende Sonderangebote sorgen immer wieder für Ärger, weil zum Beispiel hierfür gültige Preisschilder zum Teil zu spät ausgetauscht werden.

Die Preise im Kassensystem sind dann zwar aktuell, aber die Preisschilder am Regal noch nicht. Daher häufen sich Beschwerden an Tagen, an denen Aktionen beendet oder begonnen werden. Manchmal sind die Händler nämlich auch zu schnell - dann werden Preisschilder schon am Vortag umgetauscht, gelten aber erst am Folgetag. Die damit verbundenen unterschiedlichen Preise an Kasse und Regal ärgern viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein Recht, die Ware güns­tiger einzufordern, haben sie nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt - sprich den die Kasse ausliest.

Ganz wehrlos sind Kunden aber nicht, denn: Der "Kaufvertrag" wird an der Kasse geschlossen, heißt: Kunden können vom Kauf einer Ware zurücktreten, wenn sie diese nicht zu einem höheren Preis kaufen wollen. Tipp deshalb: Reklamieren Sie eine Preis­abweichung. Oft zeigen sich Händler kulant und geben die Ware zum günstigeren Preis ab, weil sie Kunden nicht verärgern wollen.

Wenn systematisch Differenzen zwischen den Schild- und Kassenpreisen auffallen, sollten Sie das beim Ordnungs­amt melden - es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, betont die Verbraucherzentrale. Übrigens: Händler müssen grund­sätzlich den Endpreis inklusive Mehr­wert­steuer angeben. Auch dazu verpflichtet sie die Preis­angaben­ver­ordnung, ebenso wie zur Angabe des Grundpreises je Einheit, also pro Liter oder Kilogramm. Die gute Nachricht zum Schluss: Ein flächendeckendes Problem mit Preisauszeichnungen im Einzelhandel ist nicht bekannt.