Unter bestimmten Voraussetzungen

Schwerbehindertenausweis: So können Sie ihn bekommen - welche Rechte Sie damit haben

11.4.2024, 11:00 Uhr
Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. 

© imago stock&people Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert. 

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Fast jeder Zehnte in Deutschland gilt als schwerbehindert. Betroffen sind etwa 7,9 Millionen Menschen, das sind 9,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Doch darunter fallen nur die Menschen, die sich dessen auch bewusst sind. In Wirklichkeit dürfte die Zahl sogar deutlich höher sein.

Vielen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Tinnitus oder Rheuma oder andere Beschwerden wie Migräne unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Daher entgehen einigen Menschen ihre Rechte, wie beispielsweise Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche, die ein Schwerbehindertenausweis mit sich bringt.

Im Sozialrecht ist definiert, ab wann man als schwerbehindert gilt. Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat und diese länger als sechs Monate anhalten. Diese können die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit betreffen und müssen Betroffene an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.

Der Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) drückt die Schwere aus. Sie erfolgt in Zehnerschritten von 20 bis 100. Beträgt der Grad 50 oder mehr, gilt man als schwerbehindert. Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber von mindestens 30 kann der Betroffene Menschen mit Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen gleichgestellt sein.

Was viele nicht wissen: Auch eine schwere Verlaufsform von Migräne kann einen Grad der Behinderung von 50 bis 60 begründen. Die Versorgungsmedizinverordnung liefert dazu eine Übersicht. Dort genannt werden lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen. Auch eine stark ausgeprägte Akne mit wiederkehrenden Abszessen an bestimmten Körperstellen kann ausschlaggebend für einen GdB von 50 sein.

Es gibt eine Reihe von Rechten, die in diesem Zusammenhang als Nachteilsausgleich zu betrachten sind. Menschen mit Schwerbehinderung bekommen beispielsweise Nachlass auf Eintrittskarten, mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Auch die kostenlose Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich.

Betroffene stehen zudem unter einem bestimmten Kündigungsschutz und haben die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Voraussetzung für die vorzeitige Altersrente ist, dass sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Ansprüche auf Nachteilsausgleiche.

Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen möchte, muss einen Antrag beim Versorgungsamt seiner Gemeinde stellen. Ein formloses Schreiben ist dafür ausreichend.

Daraufhin erhält der Antragsteller ein auszufüllendes Formular. Wichtig ist hierbei, dass der Antragsteller seine persönliche Betroffenheit kenntlich macht. Dazu gehört eine genaue Beschreibung darüber, inwiefern die Krankheit den eigenen Alltag beeinträchtigt.

Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten dem Antrag umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder andere hausärztliche Untersuchungsunterlagen beigefügt werden.