Kugelschreiber, Papier, Kaffeekapseln

Diebstahl am Arbeitsplatz: Wann droht die Kündigung?

28.6.2023, 10:10 Uhr
Es muss ja nicht gleich Geld sein: Auch Radiergummis, Stifte und Co. dürfen nicht aus dem Büro mitgenommen werden. 

© Madhourse via www.imago-images.de Es muss ja nicht gleich Geld sein: Auch Radiergummis, Stifte und Co. dürfen nicht aus dem Büro mitgenommen werden. 

Auf die Idee, einen Computerbildschirm oder den bequemen Bürostuhl mit nach Hause zu nehmen, dürften wohl die wenigsten kommen. Aber Hand aufs Herz: Wie sieht es mit einer Schachtel Büroklammern, ein paar Briefumschlägen oder einem Kugelschreiber aus?

Auch bei den kleinsten Dingen gilt: Das alles ist Eigentum Ihres Unternehmens und darf deshalb nicht mitgenommen werden. Wer doch etwas einpackt, begeht einen Diebstahl. Und ein Diebstahl ist erst einmal ein möglicher Grund für eine fristlose Kündigung, egal ob es sich dabei um einen Monitor oder einen Radiergummi handelt. Darunter fällt übrigens auch das Drucken privater Dokumente - auch, wenn es nur eine einzige Seite sein sollte.

Ist jetzt also Furcht vor einer Kündigung angebracht, weil man neulich (natürlich nur aus Versehen!) einen Block Klebezettel mit nach Hause genommen hat? Ganz so streng ist das in der Realität meistens nicht. So zeigen einige Arbeitsgerichtsurteile, dass in diesem Fall üblicherweise nicht nur die konkrete Situation eine Rolle spielt, sondern auch die Verhältnismäßigkeit. Wer bereits seit Jahrzehnten im gleichen Unternehmen beschäftigt ist und sich bisher nichts zu Schulden kommen hat lassen, wird wohl kaum aufgrund eines gestohlenen Kugelschreibers vor die Tür gesetzt werden. Es darauf ankommen zu lassen, ist dennoch nur wenig ratsam.

Vorsicht ist übrigens auch beim Ausleihen von Bürogegenständen geboten. Das ist zwar nicht grundsätzlich verboten und in Zeiten von Homeoffice mitunter sogar notwendig. Dennoch sollte die Mitnahme zuvor immer explizit vom Vorgesetzten erlaubt worden sein - und zwar am besten schriftlich.