Arbeitsrecht

Smartphone am Arbeitsplatz: Darf mein Chef mir die Handynutzung verbieten?

Stefan Besner

Online-Redaktion

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3.11.2023, 13:31 Uhr
Ein pauschales Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz kann nicht ohne weiteres verfügt werden. (Symbolbild)

© IMAGO/David Munoz Ein pauschales Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz kann nicht ohne weiteres verfügt werden. (Symbolbild)

Smartphones gehören inzwischen zu unserem Alltag wie die Klamotten, die wir am Leib tragen. Die meisten würden wohl kaum ohne aus dem Haus gehen. Und warum auch? Die kleinen Computer in unseren Taschen informieren, unterhalten und verbinden. Kein Wunder also, dass sie auch in der Arbeitswelt ihren fest angestammten, wenn auch nicht immer gern gesehenen Platz einnehmen. Zumindest nicht von denen, die für die Produktivität eines Teams verantwortlich sind. Nur, wie sieht es aus, wenn's hart auf hart kommt? Darf mein Chef mir per se verbieten, auf der Arbeit mein Smartphone zu nutzen?

Ist das Handy am Arbeitsplatz generell verboten?

Ein kategorisches Verbot zum Mitführen von Smartphones am Arbeitsplatz existiert nach Informationen von "arbeitsrechte.de" nicht. Dennoch kann der Arbeitgeber das Handy verbieten, wenn er einen Anlass dazu sieht. "Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf", heißt es dazu auf der Seite.

Grundsätzlich ist ein solches Handyverbot am Arbeitsplatz demnach zulässig. Allerdings muss dies nach "billigem Ermessen" geschehen, wie "Allianz" berichtet. Das bedeutet, dass berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich können Handys während der Arbeitszeit also verboten sein, es kann ergo verfügt werden, dass das Handy bei Schichtbeginn im Spind bleiben muss.

Im Notfall, beispielsweise bei familiären Angelegenheiten, ist der Arbeitgeber allerdings dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit des Angestellten sicherzustellen. Das kann per Smartphone oder durch einen Festnetzanschluss geschehen.

Handyverbot in Pausen?

Der Arbeitgeber kann laut "arbeitsvertrag.org" nicht verlangen, dass Angestellte "das Smartphone am Arbeitsplatz abgeben, da es sich dabei um einen unzulässigen Eingriff in Ihre Eigentumsrechte handeln würde." Genauso wenig kann er die Nutzung des Smartphones außerhalb der Arbeitszeit restriktieren. Dazu zählen auch die Pausen. Der Chef darf es Mitarbeitern nicht verbieten, in dieser Zeit zu telefonieren oder im Internet zu surfen.

Betriebsrat muss zustimmen

Ein pauschales Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz kann zudem nicht ohne weiteres verfügt werden. Dazu ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts München aus dem Jahr 2016 die Zustimmung des Betriebsrates nötig. Darin heißt es laut "gsp.de": "Ein solches Verbot betrifft nicht das (mitbestimmungsfreie) Arbeitsverhalten. Ein gelegentlicher Blick aufs Handy ist zulässig. Im Übrigen lenkt auch nicht jede Nutzung des Handys zu Kommunikationszwecken von der Arbeitsleistung ab. So kann es z. B. für die Konzentration am Arbeitsplatz sogar förderlich sein, wenn ein Arbeitnehmer weiß, dass er bei Bedarf für seine Kinder oder pflegebedürftigen Eltern erreichbar ist. Ein ausdrückliches Verbot kann, so das Gericht, nur dann zulässig sein, wenn bei der Kundenberatung oder -bedienung unmittelbar die Dienstleistung beeinträchtigt wäre."

Im Fall von Diensthandys, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, ist eine private Nutzung allerdings grundsätzlich verboten, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

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