Achtung vor Bußgeld

Fahrzeugpflege: Darf ich an Ostern mein Auto saugen und waschen?

22.3.2024, 08:11 Uhr
Egal ob mit Hochdruckreiniger oder Putzlappen bewaffnet - ist das Autowaschen am Sonntag verboten?

© Christin Klose, dpa-tmn Egal ob mit Hochdruckreiniger oder Putzlappen bewaffnet - ist das Autowaschen am Sonntag verboten?

Der Sonntag ist den Deutschen heilig - an diesem Ruhetag ist Arbeiten nur im Ausnahmefall erlaubt. Dieser Schutz des Sonntags ist sogar im Grundgesetz verankert. In Artikel 140 heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Von diesem Schutz sind einige Bereiche ausgenommen wie Krankenhäuser und Polizei. Wie sieht es aber mit privaten Hausarbeiten aus, wie zum Beispiel der Autowäsche?

Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Grundsätzlich verboten sind an Sonn- und Feiertagen alle "öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten". Das Autowaschen in einer Waschstraße wird von den Ländern geregelt. Diese dürfen in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gar nicht aufmachen an einem Sonn- oder Feiertag. Hier müssen die Autos an diesen Tagen dreckig bleiben.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Wer sich jetzt denkt, das Auto einfach im eigenen Garten oder vor der Garage zu waschen, sollte vorsichtig sein. Denn je nach Region droht ein erhebliches Bußgeld - bis zu 50.000 Euro könnten fällig werden. Grund dafür ist der Umweltschutz. In sogenannten Wasserschutzgebieten muss auf das Grundwasser besondere Rücksicht genommen werden. Bei der Autowäsche könnten Seifen, Öle oder Teerrückstände ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Am besten informieren Sie sich vorher bei ihrer Stadt, ob das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück gestattet ist. Allerdings muss man hier nicht gänzlich aufs Saubermachen verzichten - das Aussaugen des Innenraums oder das Polieren des Lacks ist erlaubt. Am Sonntag oder einem Feiertag sollte man wegen Lärmbelästigung aber besser auf den Staubsauger verzichten - beim Verstoß gegen die Sonntagsruhe können nämlich auch Bußgelder verhängt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, reinigt sein Auto am besten in einer Waschanlage oder einer SB-Waschstraße. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist das auch am Sonntag ohne weiteres möglich. Einzig in Bayern und Hessen regeln die Gemeinden, ob die Waschanlagen öffnen dürfen. Frühestens um 12 Uhr dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen Kunden empfangen.

Ausnahmen an bestimmten Feiertagen

Wer sich jetzt dachte, am kommenden Freitag den Putzlappen zu schwingen, wird vor verschlossenen Türen stehen. Denn bestimmte Feiertage sind in Bayern autowaschfrei: An Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai) und am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag müssen alle Waschanlagen in ganz Bayern geschlossen bleiben. Wer noch schnell das Auto auf Hochglanz bringen will vor dem Familienbesuch an den Ostertagen, sollte sich also beeilen.