Wegen EU-Richtlinie

Autofahrer aufgepasst: Wer bis 19. Januar 2024 seine Fahrerlaubnis umtauschen muss

Johannes Lenz

Nordbayern-Redaktion

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4.1.2024, 08:50 Uhr

Bekanntermaßen hat außer der Wurst alles ein Ende. Seit einigen Jahren gilt das sogar für die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis - bis zum 19. Januar 2033 müssen gemäß einer EU-Richtlinie alle Auto- und Motorradführerscheine erneuert werden. Bundesweit sind davon rund 43 Millionen Menschen betroffen, wie das Land Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage informiert. Wenig überraschend ist ein derartiger bürokratischer Gewaltakt alles andere als übersichtlich. Aber keine Sorge: Hier erfahren Sie, wann Sie mit dem Umtausch an der Reihe sind, wo dieser stattfindet und was Sie dafür benötigen.

Die Bundesregierung informiert auf ihrer offiziellen Website über die geltenden Fristen. Wann der Führerschein umgetauscht werden muss, hängt vom Datum der Ausstellung ab - bei Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt wurden, ist auch das Geburtsjahr ausschlaggebend. Auto- und Motorradfahrer, die ihren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 erhalten haben und zwischen 1953 und 1964 geboren wurden, mussten ihre Fahrerlaubnis bereits erneuern lassen. Am 19. Januar 2024 wird der Umtausch für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 fällig - sofern der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.

Bei Fahrerlaubnissen, die ab dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, ist nicht mehr das Alter, sondern nur noch das Ausstellungsjahr für die Frist zum Umtausch ausschlaggebend. Die ersten Führerscheine dieser Generation - von 1999 bis 2001 ausgestellt - müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Aus dem "Rahmen" fallen Führerscheinbesitzer, die vor dem Jahr 1953 geboren sind: Sie müssen - unabhängig davon, wann ihnen die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde - ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Was Sie für den Umtausch benötigen

Zuständig für den Umtausch der Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Die Bundesregierung empfiehlt, rechtzeitig einen Termin zu buchen - aufgrund der nicht individualisierten Umtauschfristen durchaus sinnvoll. Um den Führerschein umtauschen zu können, benötigen Auto- und Motorradfahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Für den Umtausch berechnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Gebühr in Höhe von 25 Euro.

Hinter der großen "Umtauschaktion" steckt die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Sie besagt, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und vor allem fälschungssicheres Muster erhalten sollen. Gewährleistet werden soll das zum Beispiel durch eine regelmäßige Aktualisierung der Personendaten und des Passfotos. Diese Richtlinie ist auch ursächlich dafür, dass Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt gültig sind: Sie gelten nur noch 15 Jahre lang und müssen dann erneuert werden.

Mehr EU-weite Richtlinien

In Zukunft soll es den Verkehr betreffend EU-weit noch mehr gemeinsame Richtlinien geben. Aktuell wirbt die EU-Kommission für einen Entwurf, der beispielsweise eine europaweit einheitliche Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren vorsieht. Zudem soll das Modell des begleitenden Fahrens, nach dem junge Menschen bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen können, in der ganzen EU erlaubt sein. Bahnbrechend sind zudem die Pläne für einen EU-weit gültigen digitalen Führerschein: Auf der Homepage der Europäischen Kommission heißt es dazu: "Dies erleichtert den Ersatz, die Verlängerung oder den Tausch eines Führerscheins erheblich, da alle Verfahren online abgewickelt werden können."

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