Auto-Gadgets

Radarwarner, Dashcam und Co: Was im Auto erlaubt ist - und was nicht

Jan Heimhold

nordbayern-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

1.2.2024, 06:00 Uhr

Eine gemütliche Autofahrt kann schnell gefährlich werden, wenn man einen Unfall verursacht. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, wird es spätestens dann ärgerlich, wenn der Unfallverursacher seine Schuld bestreitet oder gar vom Unfallort türmt. Praktisch sind dann sogenannte Dashcams, die hinter der Frontscheibe angebracht werden können und die Fahrt aufzeichnen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten, wie das Unternehmen "ATU" mitteilt: So entschied der Bundesgerichtshof 2018, dass Dashcams in Deutschland zwar grundsätzlich zulässig sind, aber nur anlassbezogen aufzeichnen dürfen.

Das heißt, dass nur das Material gespeichert werden darf, das zum Beispiel einen Unfall oder einen andern gravierenden Vorgang aufzeichnet, informiert der "ADAC". Im Zweifelsfall können die Aufnahmen dann vor Gericht verwertet werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden dies zulassen. Kritisch wird es, wenn die Videos von sich aus an die Polizei, Versicherung etc. weitergeleitet werden. Hier kann laut dem "ADAC" theoretisch ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro fällig werden. Bisher lagen die Strafzahlungen aber alle im unteren Bereich.

Ein weiteres Gadget, das von Autofahrern gerne genutzt wird, sind Radarwarner oder Blitzer-Apps. Diese schützen im Idealfall davor, Strafen für zu schnelles Fahren bezahlen zu müssen. Legal sind sie aber nicht, wie die "Autozeitung" schreibt. In Deutschland ist es sogar verboten, wenn der Beifahrer den Blitzer-Warner bedient. Selbiges gilt für Navigationsgeräte, die die Position von Radarfallen anzeigen. Wer die Assistenten dennoch nutzt, muss mit einer Strafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn er erwischt wird.

Legale Alternativen

Blitzermeldungen im Radio sind hingegen rechtlich unbedenklich, da sie unabhängig vom Standort des Empfängers sind. Zudem können die Standorte etwaiger Blitzer bereits bei der Planung der Route recherchiert werden, denn illegal ist die Nutzung von Radarwarnern nur, wenn sie während der Fahrt erfolgt. Die so gesammelten Informationen dürfen sogar ausgedruckt und mitgenommen werden. Wer sich im Auto vor Blitzern und Gefahren warnen lassen möchte, kann zudem ganz legal den bei Amazon tausendfach gekauften Ooono Co-Driver Blitzerwarner verwenden, der die Daten automatisch von Blitzer.de übermittelt.

Keine Kommentare