Bordellbesitzer umgebracht: 13 Jahre Haft für Täter

13.2.2015, 18:53 Uhr

 Sie haben nach Auffassung des Gerichts aber keinen konkreten Mordauftrag gegeben. Das Opfer sollte lediglich so zugerichtet werden, dass er sein Bordell nicht mehr hätte betreiben können. Die beiden 45 und 23 Jahre alten Haupttäter hatten den Bordellbetreiber in seiner Wohnung Ende 2013 erschlagen.

Vor Gericht hatten die beiden gesagt, sie hätten den 66-Jährigen nicht töten, sondern ihm lediglich eine Abreibung verpassen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord und lebenslanger Haft plädiert. „Alles hat nach Mord ausgesehen“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Amend. Dennoch rechtfertigten die Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten keine Verurteilung wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags.

Der Prozess hatte bereits im Vorjahr begonnen, das Gericht hatte mehr als 100 Zeugen gehört. Nach Auffassung der Kammer haben die Freundin des Opfers und ihr Noch-Ehemann aus Habgier gehandelt, als sie die beiden Schläger aus dem Rockermilieu engagierten. Die 42-Jährige wollte die Regie in dem Bordell selbst übernehmen und die Einnahmen für sich haben. Sie hatte den beiden Haupttätern den Schlüssel zur Wohnung des Opfers gegeben.

Kennengelernt haben sich die Frau und das spätere Opfer in einem Bordell. Der ehemalige Musiker verliebte sich in die Prostituierte und mietete ihr ein Lokal, um ihr eine neue berufliche Existenz aufzubauen. Er selbst übernahm das Bordell, um neben der Rente noch Geld zu verdienen. Als es finanziell jedoch schlechter lief, „hat er als Lebensgefährte nicht mehr getaugt“, erläuterte Amend.

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