Erlangerin wird in die Psychiatrie eingewiesen

23.1.2016, 14:45 Uhr

Die Frau wurde wegen zweifacher einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu sieben Monaten Haft verurteilt. Sie hatte im Sommer vergangenen Jahres in der Innenstadt auf offener Straße eine Frau und deren Begleiter mit Pfefferspray besprüht. Hinter der Attacke stand eine wahnhafte Erkrankung der Verurteilten. Über Jahre hinweg hatte sie ihr Opfer nämlich bereits mit Beleidigungen, Drohungen, Angriffen oder Verunglimpfungen drangsaliert. Die Wirklichkeit der 48 Jahre alten Frau ist stark verschoben.

Sie meint Komplotte gegen sich aufdecken zu müssen, sieht in vielen Menschen Verschwörer und Feinde oder glaubt mit berühmten Persönlichkeiten in direktem Kontakt zu stehen. Richter Dieter Seyb erkannte in der wahnhaften Erkrankung auch das Motiv für diese Attacken.

„Eine wahnhafte Erkrankung ist kein Grund einen Menschen wegzusperren“, meinte der Richter, „ aber wenn die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit zunimmt, dann ist das einer.“ Genau das sah Seyb und führte zur Begründung all die Fälle an, in denen die Frau mit Fäusten oder Gegenständen Attacken gegen Menschen geführt oder mutwillig Dinge zerstört hatte, einmal sogar ein Gemälde mit einem Teppichmesser.

„Da sie keinerlei Krankheitseinsicht zeigt und sich auch nicht medikamentös behandeln lassen will, sondern sogar angibt, dass sie weiter machen wird, muss die Allgemeinheit vor ihr geschützt werden“, erklärte der Richter. Er sah auch in der Entwicklung der Aggressivität eine Steigerung. „Eine Attacke mit Pfefferspray ist kein Bagatellfall mehr. Und wir wissen nicht, was sie mit dem Teppichmesser gemacht hätte, hätte sich ihr jemand in den Weg gestellt, als sie das Bild zerschlitzte.“

Sogar während der Urteilsverkündung schrie die Frau und widersprach Richter Seyb. Die Unterbringung in einer Psychiatrie wird für unbestimmte Zeit angeordnet. In einem jährlichen psychiatrischen Gutachten werden die Therapiefortschritte und der Zustand der Frau überprüft.

Ein Gericht entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Freilassung der Frau. „Das ist Lebenslänglich!“, schrie die Verurteilte zuletzt noch, „Sie zertreten meine Menschenrechte!“ Die Frau muss die Haft nicht antreten, sondern bleibt in der psychiatrischen Einrichtung, in der sie sich bereits während der Untersuchungshaft befand.