Kalchreuth hofft auf Natur aus der Tongrube

22.6.2015, 12:00 Uhr
Kalchreuth hofft auf Natur aus der Tongrube

© Foto: Ernst Bayerlein

Zur Sicherung der Planung des Bebauungsplanes „Am Mistelberg – Naturlabor Alte Tongrube“ haben die beiden Gemeinden die seit über zwei Jahren geltende Veränderungssperre im April weiter verlängert. Jetzt teilte Bürgermeister Herbert Saft dem Gemeinderat mit, dass bis 5. Juni kein Antrag auf Berufung des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom April weder vom Grundeigentümer, noch vom Käufer der Tongrube, der eine Verfüllung geplant hatte, und auch nicht vom dafür zuständigen Bergamt in Bayreuth, gestellt wurde.

Das Urteil ist somit rechtskräftig — bestätigt auch der Rechtsanwalt, der die beiden Gemeinden vor Gericht vertreten hatte. „Die Verfüllung der Tongrube ist damit wahrscheinlich vom Tisch“, gab sich der Bürgermeister optimistisch.

Bekanntlich haben vor einem Jahr die Marktgemeinde Heroldsberg und die Gemeinde einen gemeinsamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen. Demnach wird die gesamte Tongrube als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Geotopschutz und Naturschutz definiert.

Im weiteren Umgriff sollen die derzeitigen Strukturen mit Ackerflächen, Wiesen und Weiden erhalten bleiben und die landwirtschaftlichen Nutzungen weiter möglich sein. Zusätzlich sind Streuobst- und Gehölzflächen vorgesehen und die große Wasserfläche sollen erhalten bleiben.

Der nördliche Böschungsbereich der Tongrube soll unter Berücksichtigung der Standsicherheit als einzigartiger Bodenaufschluss erhalten bleiben und für Besucher sowie für Forschungs- und Lehrzwecke zugänglich sein. Es ist eine extensive Erholungsnutzung vorgesehen, deren Erschließung sich überwiegend am bestehenden Wegenetz orientiert.

Um diese Ziele umzusetzen wollen sich, wie Bürgermeister Herbert Saft mitteilte, die Gemeinderäte aus Heroldsberg und Kalchreuth Ende Juli zu einer gemeinsamen Sitzung treffen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Das Ansbacher Gericht hatte nämlich im April noch appelliert: Setzen Sie sich mit dem Eigentümer zusammen und entwickeln sie gemeinsam eine Lösung, die auch beiden Seiten gerecht wird.

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