Kalchreuth: Tongrube wird Biotop

2.3.2016, 15:00 Uhr
Kalchreuth: Tongrube wird Biotop

© Foto: Ernst Bayerlein

Dieser schließt auch einen Grünordnungsplan mit ein. Nach der ortsüblichen Bekanntmachung und der Genehmigung vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt erhält der Bebauungsplan mit der 6. Änderung dann Rechtskraft. Dies betrifft allerdings nur den Teil der Tongrube, der auf Kalchreuther Gebiet liegt. Da aber die Planung gemeinsam erfolgte wird davon ausgegangen dass auch der Marktgemeinderat Heroldsberg in nächster Zeit ebenfalls die entsprechenden Beschlüsse fassen wird.

Magere Vegetation

Ziel des Bebauungsplanes für die Folgenutzung der ehemaligen Tongrube Am Mistelberg zwischen Kalchreuth und Heroldsberg ist der Erhalt der Böschungssteilwand, der Terrassen mit Umgriff sowie die Entwicklung einer mageren Vegetation auf dem jetzigen Roh-Boden ohne Fremdmaterialauftrag. Weiter soll die Tongrube dem Naturgenuss und der Erholung im Sinne des Naturschutzgesetzes dienen sowie die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Wiesen und Felder erhalten bleiben.

Vor der Beschlussfassung musste der Gemeinderat wieder Schwerarbeit leisten. Die vielen eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange — das sind Ämter, Behörden und Verbände — wurden einzeln zur Kenntnis genommen, beschlossen oder auch abgelehnt. Hilfe hatte sich die Gemeinde bei den vielen komplizierten Stellungnahmen bei Rechtsanwalt Dr. Hofmann-Hoeppel geholt, der die Gemeinden Kalchreuth und Heroldsberg schon beim Gerichtsprozess vor einem Jahr in Ansbach vertreten hatte.

Einwände erhoben

Keine Einwände oder nur Anregungen kamen von der Regierung von Mittelfranken und vom Landratsamt ERH sowie von den anderen Trägern. Wie nicht anders zu erwarten kamen aber von einem Rechtsanwalt zwei ausführliche Stellungnahmen, einmal im Namen des Grundeigentümers, die Firma Gebrüder Schultheiß hat von etwa 1986 bis 2005 am Mistelberg Ton abgebaut und nach Spardorf transportiert, sowie für die Nürnberger Firma Durmin, die 2008 die Tongrube gekauft hatte und mit Bauschutt, aber auch mit belasteten Material verfüllen und so rekultivieren wollte.

Dagegen wurde festgestellt, dass der Tonabbau mit dem Abschluss des Betriebsplanes im Jahre 2012 endgültig beendet war und die Tongrube auch im Regionalplan nicht mehr enthalten ist.

In beiden Stellungnahmen wird auf die Eigentumsrechte verwiesen, der neue Bebauungsplan wird als Verhinderungsplanung und rechtswidrig bezeichnet. Schließlich wird ein wirtschaftlicher Schaden für den Eigentümer in Höhe von einer Million Euro vorgebracht, von der Firma Durmin sogar in Höhe von sieben Millionen Euro.

Rechtsanwalt Hofmann-Hoeppel gab aber gleich Entwarnung, die Ansprüche der beiden Firmen haben keine großen Erfolgsaussichten. „Der neue Bebauungsplan ist ein Vorschlag, auch an den Eigentümer, er ist jetzt am Zug“ – meinte Bürgermeister Herbert Saft dazu.

Weiter berichtete er, dass der neue Bebauungsplan nicht sofort realisiert werden muss, es gibt keinen Zugzwang der Gemeinde, es ist keine weitere Erschließung notwendig und die eventuelle Sicherung der Böschungen, ein neuerliches Gutachten bestätigt noch einmal die Standsicherheit, sowie die Regulierung der Wasser – Zuleitungen und Ableitungen werden sichergestellt.

Damit kann man davon ausgehen dass dieses wunderbare Fleckchen Natur, die Ruhe und die herrliche Aussicht für die Bevölkerung erhalten bleiben.

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