Toter Schwan: Vogelgrippe im Erlanger Stadtgebiet

10.2.2017, 19:42 Uhr
Der Schwan, der letzte Woche am Ufer des Dechsendorfer Weihers tot aufgefunden wurde, trägt das Vogelgrippe-Virus H5N8 in sich. Für Menschen besteht allerdings keine Ansteckungsgefahr.

© Armin Weigel Der Schwan, der letzte Woche am Ufer des Dechsendorfer Weihers tot aufgefunden wurde, trägt das Vogelgrippe-Virus H5N8 in sich. Für Menschen besteht allerdings keine Ansteckungsgefahr.

Das Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Erlangen weist daher dringend darauf hin, dass eine Stallpflicht für Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten besteht.

Für Menschen ist das Virus nicht ansteckend. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, weil das Virus bereits bei +70 Grad Celsius - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.

Für Tierhalter und Spaziergänger empfiehlt das Veterinäramt jedoch als Vorsichtsmaßnahme, tote oder kranke Wasservögel nicht anzufassen.

Wasservögel nicht füttern

Im Stadtgebiet gefundene tote Wasservögel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sollen direkt dem Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt unter der Telefonnummer (09131) 86 17 25 oder per E-Mail unter der Adresse veterinaeramt@stadt.erlangen.de oder der Feuerwehr unter der Telefonnummer (09131) 86 25 12 mitgeteilt werden.

Bei einzelnen toten Singvögeln oder Tauben brauchen Veterinäramt oder Feuerwehr nicht verständigt zu werden. Zudem sollen Wasservögel nicht gefüttert werden.

Denn dadurch würden womöglich Wildvögel angelockt, die das Virus dann weiter verbreiten könnten. Hunde sollten beim Spaziergang im Uferbereich angeleint werden, da jagende Hunde Wildvögel aufschrecken und dadurch die Verbreitung des Virus fördern.

Geflügel in geschlossenen Ställen

Zudem wendet sich die Stadt Erlangen dezidiert an alle Geflügelhalter - und weist damit ausdrücklich auf die Verpflichtungen aller Nutztierhalter hin, die Tierhaltung (Standort, Art und Anzahl) beim Veterinäramt zu melden.

Das Formblatt dafür steht online unter www.erlangen.de/veterinaeramt zur Verfügung. Auf Wunsch sendet die Stadt den Vordruck auch zu.

Geflügel, so teilte das Amt weiter mit, ist unbedingt in geschlossenen Ställen oder unter einer wild-vogeldichten Vorrichtung zu halten, die nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung versehen ist.

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