Alkohol am Steuer: Das sagt Forchheims Polizeichef

2.11.2017, 07:00 Uhr
Jochen Prinzkosky, Leiter der PI Forchheim.

© Roland Huber Jochen Prinzkosky, Leiter der PI Forchheim.

NN: Herr Prinzkosky, 2,66 Promille am Steuer – mit welcher Strafe muss der Mann nun rechnen?

Jochen Prinzkosky: Das Thema ist sehr komplex, daher kann ich nur grundsätzlich sagen, dass man von 0,5 bis 1,09 Promille als relativ fahruntüchtig gilt. Das ist noch eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen können sich Bußgeld und Fahrverbot aber verdoppeln oder verdreifachen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, egal ob man noch wie eine Eins steht oder schon Ausfallerscheinungen hat. Das ist immer ein Straftatbestand, der bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht landet und den Entzug des Führerscheins nach sich zieht. Der Führerschein ist dann in der Regel mindestens neun Monate weg. Das genaue Strafmaß bestimmt der Richter. Der BMW-Fahrer mit 2,66 Promille wird also seinen Führerschein nicht mehr so schnell sehen.

Bekommt man dann nach neun Monaten seinen Führerschein einfach wieder zurück?

Jochen Prinzkosky: Nein, das ist ein längeres Verfahren. Der Betroffene muss seine Fahrerlaubnis neu beantragen und dafür in der Regel erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, machen lassen, bei der überprüft wird, ob er überhaupt zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Außerdem wird auch das Blut untersucht. Stellt sich heraus, dass ein Alkoholproblem vorliegt, wird die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Also unter 0,5 Promille gibt es keine Gefahr?

Jochen Prinzkosky: Auch da ist Vorsicht geboten. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille in der Probezeit beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Und wer mit 0,3 Promille einen Unfall baut oder Ausfallerscheinungen hat, der landet ebenfalls vor dem Richter. Wer Auto fährt, sollte einfach die Finger von Alkohol lassen – oder sich ein Taxi nehmen.

Interview: MARIA DÄUMLER

 

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