Forchheimer bedroht eigene Mutter mit dem Tod

10.9.2015, 18:29 Uhr
Forchheimer bedroht eigene Mutter mit dem Tod

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Ereignet hatte sich der Streit zwischen dem Angeklagten und seiner 56-jährigen Mutter in Forchheim. Laut Staatsanwalt Peter Bauer lief die Auseinandersetzung wie folgt ab: Zuerst verlangte der 21-jährige Arbeitslose von seiner Mutter Geld. Als er das nicht bekam, soll der Mann von ihr deren Handy gefordert haben, um es zu verkaufen. Weil das Opfer auch das nicht hergeben wollte, sei der Angeklagte aggressiv geworden: Mehrfach habe er seine Mutter geschubst, ihr Schläge angedroht und gesagt, dass er sie umbringen werde.

Im Laufe des Streits eskalierte die Situation. Als die Mutter zustimmte, ihren Sohn kurz ein Telefonat machen zu lassen, versuchte der plötzlich, ihr das Handy zu entreißen. Dabei verletzte der 21-Jährige seine Mutter. Sie trug Schmerzen und blaue Flecken am Unterarm davon. Für die Staatsanwaltschaft Bamberg war das Grund genug, den jungen Täter wegen versuchten Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung anzuklagen.

„Ich habe nie beabsichtigt, das Handy zu stehlen oder sie zu schädigen“, erklärte der 21-Jährige Richterin Silke Schneider. Auch Morddrohungen gegen die Mutter hätte er im Streit nie ausgesprochen. Er habe lediglich mit dem Handy kurz telefonieren wollen. Zwar habe er am Arm der Mutter gezogen. Das habe er aber nur getan, weil die Frau das Mobiltelefon nicht stillhalten konnte, während er mit einem Freund sprechen wollte. Weiter warf er seiner Mutter vor, mit den Anschuldigungen gegen ihn bei der Polizei gelogen zu haben. Der Grund: Sie wolle ihn in staatlichen Gewahrsam bringen, weil er seit einigen Jahren wegen Drogen immer wieder psychische Probleme samt Wahnvorstellungen habe.

Das 56-jährige Opfer sah den Vorfall ganz anders – nämlich genau so, wie er in der Anklage geschildert wurde. „Es war beängstigend. Er war total neben der Spur und wollte Geld von mir“, berichtete die Hausfrau. Unter Tränen bestätigte sie dem Amtsgericht, das als Schöffengericht tagte, dass ihr Sohn wiederholt Morddrohungen gegen sie ausgesprochen habe. Es sei schlimm, den eigenen Sohn so etwas sagen zu hören. Grund dafür könnten nur Drogen sein, die beim Sohn eine Psychose auslösen würden. Das sei medizinisch nachgewiesen worden.

Staatsanwalt Bauer plädierte vor diesem Hintergrund dafür, den Angeklagten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung zu verurteilen. Gleichzeitig müsse das Gericht dem jungen Mann die Auflage stellen, eine stationäre Therapie zu machen, einen Bewährungshelfer zu akzeptieren und dann eine Drogenabstinenz mit Haaranalysen nachzuweisen.

Nachdem Ludwig Mieth, der Verteidiger des Angeklagten, im Wesentlichen kein anderes Strafmaß gefordert hatte, folgte Richterin Schneider dem Staatsanwalt. Ferner legte sie dem 21-Jährigen die Kosten des Verfahrens auf und verurteilte ihn zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit für die Forchheimer Arbeiterwohlfahrt.

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