Hang in Gößweinstein wird zur Baufläche

16.12.2016, 08:00 Uhr
Hang in Gößweinstein wird zur Baufläche

Ihr Grundstück liegt jedoch im Außenbereich und ist bisher im Flächennutzungsplan des Marktes als landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise Waldfläche ausgewiesen. Der Marktgemeinderat ist sich jedoch einig, dass dieses Grundstück bebaut werden kann. Nicht einig ist man sich im Rat jedoch über die Vorgehensweise zur Änderung des Flächennutzungsplans. Unklar ist, ob dort ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, in den noch zwei dahinter liegende Grundstücke des Nachbarn einbezogen werden sollen oder nicht. Dieser lehnt dies nämlich vehement ab.

Um den Sachverhalt zu erläutern war Andrea Schleicher vom Planungsbüro Anuva zur Gemeinderatssitzung gekommen. Das Büro hat bereits den Flächennutzungsplan für die gesamte Marktgemeinde erstellt. Ihre Empfehlung an die Räte war klar: Sie riet davon ab, dass die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen am Büchenstock als Bauland ausgewiesen werden. Schleicher rechnet vor allem mit der Kritik der Grundstückseigentümer, was das Verfahren zum einen in die Länge ziehen und zum anderen Beteiligungsschritte wie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erforderlich machen würde.

Änderung muss begründet sein

Noch schwerwiegender sei allerdings, dass die Regierung von Oberfranken bereits darauf hingewiesen habe, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans sehr gut begründet sein müsse. So habe man schon damals für Gößweinstein Zahlen zur realen Nichtverfügbarkeit von Bauflächen liefern müssen.

Eine Erweiterung von Bauflächen in Gößweinstein unter dem Gesichtspunkt, dass diese auf längere Sicht nicht verfügbar sein werden, könne städtebaulich kaum begründet werden und somit die Genehmigungsfähigkeit einer Flächennutzungsplanänderung gefährden. Im Klartext: Wenn der Flächennutzungsplan nicht geändert werden kann, kann auch nicht gebaut werden. Zudem rechnet die Planerin mit erheblichen Mehrkosten, wolle man dort ein neues Baugebiet ausweisen. Nach Vorschlag der Verwaltung sollte nur der Flächennutzungsplan für das Grundstück der Bauwerberin geändert werden.

Georg Lang (CSU) war jedoch wie bereits in der Bauausschusssitzung dafür, im Sinne der Transparenz alle drei Grundstücke in Baugebiet umzuwandeln: „Das ist wesentlich sinnvoller, als es in der Amtsstube auszuhandeln.“ Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) wies dies entschieden zurück: „Der Bauwerber möchte bauen, der Nachbar will aber kein Baugebiet.“

Nur eines der Gebiete auszuweisen, könnte jedoch schwierig werden. „Ich habe der kleinen Prognose entnommen, dass uns das nicht genehmigt wird“, erkannte Bernhard Vogel (SPD) und hielt den Aufwand für eine kleine Änderung für ähnlich groß wie für die große Lösung mit Baugebiet. Außerdem würde sich dort eine Baumaßnahme massiv auf die Natur auswirken, so Vogel.

„Wenn wir mit dieser Einstellung weitermachen, werden wir auch in zehn Jahren kein zweites Baugebiet haben“, konterte Peter Helldörfer (CSU). Daniela Drummer (FWG) riet davon ab, dem Nachbarn ein Baugebiet aufzwingen zu wollen.

Georg Bauernschmidt (SPD) war für einen Kompromiss, um sich alles offen zu halten. Flächennutzungsplan ändern: ja, Bebauungsplan für alle drei Grundstücke aufstellen: nein. „Ist das nicht ein Freischein dass wir dann immer einzelne Ausnahmen machen müssen“, fragte Matthias Wendler (JuF) in die Runde. „Wenn wir die Leute bei uns behalten wollen, müssen wir diesen Weg gehen“, so Konrad Schrüfer (FWG), der nur für eine Baugenehmigung des beantragten Grundstücks war. „Dem stimme ich nicht zu, weil die Kosten dann die Allgemeinheit tragen muss“, argumentierte Rainer Polster (FWG).

Nur ein Grundstück wird bebaut

Schließlich kam es zu Kampfabstimmungen. Mit neun zu sieben Stimmen wurde der Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, den Flächennutzungsplan nur für ein Grundstück zu ändern. Mit zwölf zu vier Stimmen stimmte der Rat danach dafür, alle drei Grundstücke im Flächennutzungsplan als Baugrundstücke auszuweisen.

Im Zuge einer Einbeziehungssatzung soll jedoch nur das Grundstück der Familie Weißenberger bebaut werden können. Anteilsmäßig muss sich die Gemeinde dann aber auch an den Erschließungskosten beteiligen. Weiterer Schritt ist nun die Anhörung der Nachbarn und der Behörden. Das geplante Bauvorhaben wird die Räte daher noch länger beschäftigen.

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