„Lebensbeichte“ soll vor Drogenkarriere bewahren

10.3.2015, 08:00 Uhr
„Lebensbeichte“ soll vor Drogenkarriere bewahren

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Er war gerade erst volljährig geworden, als Fabian D. (Name von der Redaktion geändert) in das Drogengeschäft einstieg. Über einen Dealer in Erlangen verschaffte sich der Forchheimer Auszubildende Zugang zu Crystal Meth und kaufte über Monate hinweg Haschisch. Einen Teil vom Haschisch verkaufte er weiter, um damit Gewinn zu erzielen, den größten Teil behielt er für den eigenen Konsum. Nach eigenen Angaben raucht er seit Jahren immer mal wieder einen Joint. „Ich habe nichts abzustreiten“, sagte Fabian, der sich selbst vor Gericht verteidigte.

Wie die Ermittler dem jungen Mann auf die Schliche kamen, blieb während der Verhandlung unklar. Auch, was er mit dem erworbenen Meth anstellte. Es muss wohl der Drogenhandel gewesen sein, der im Sommer vergangenen Jahres zu einer Wohnungsdurchsuchung führte. Dabei fanden die Beamten eine Ecstasy-Tablette sowie ein Butterfly-Messer, weshalb sich D. auch wegen unerlaubten Besitzes einer Waffe verantworten musste.

„Die Hausdurchsuchung war mir eine Lehre“ beteuerte der Angeklagte. „Seit eineinhalb Monaten habe ich eine Freundin und bin clean.“ Doch die Sehnsucht nach Drogen ist bei ihm noch nicht vergangen. „Ich werde mich an die Suchtberatung wenden, um zu lernen, wie ich die Lust verhindern kann.“

Arrest knapp entgangen

Jugendrichter Philipp Förtsch wollte dem Frieden nicht trauen. „Bitte täuschen Sie nichts vor. Sie schaden sich damit selbst. Ich kenne viele traurige Fälle.“ Er riet dem jungen Mann deshalb zu einer Therapie. Auch Jugendgerichtshelfer Franz Praschl gelang in seinem Bericht zu dieser Überzeugung. „Die Suchteinsicht ist sehr oberflächlich und er ist in der Kifferszene integriert. Eine ambulante Suchtberatung halte ich daher für dringend notwendig.“

Positiv für das Strafmaß sollte sich das Geständnis und die Kooperation des Angeklagten auch für die Aufklärung weiterer und bereits länger zurückliegender Drogengeschäfte auswirken. Eigentlich „ein typischer Arrestfall“, sagte der Staatsanwalt, forderte aber lediglich eine Geldstrafe. Auch Jugendrichter Förtsch wertete das Geständnis, „eine Art Lebensbeichte“, positiv. 600 Euro muss Fabian zahlen, an einer ambulanten Drogenbehandlung teilnehmen, die Kosten des Verfahrens tragen und innerhalb eines Jahres mit einem Drogentest seine Abstinenz nachweisen. Sonst drohen bis zu vier Wochen Dauerarrest.

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